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endlich handelt es sich auch um die Ziele der Wirtschaft selbst,
die bodenständig oder fremder Herkunft sein können (völkische
Trachten gegen französische Mode und dergleichen — in ihrer
w i r t s c h a f t l i c h e n Bedeutung!)
Man ersieht hieraus, daß es sich in dem Verhältnisse der Volks-
wirtschaft zur Weltwirtschaft und überhaupt in der „Außenpolitik“
der Wirtschaft durchaus nicht nur um Waren und um Zölle handelt,
wie der Streit zwischen Freihandel und Schutzzoll immer wieder
vortäuscht! Hierin muß die echte organische Lehre auch über List
entschieden hinausgehen, daß sie nicht nur das Zollwesen, sondern
alle Gebiete der Wirtschaft gleichmäßig ins Auge faßt. Dies ist ja
auch in der Wirtschaftsgeschichte immer geschehen, wie besonders
die mittelalterliche Stadtwirtschaft und der Merkantilismus bewei-
sen, welche beide ein Gesamtgebäude wirtschaftspflegender Maß-
nahmen ausbildeten, daher bei ihnen der Schutzzoll in der Wirt-
schaftspolitik bei weitem nicht die Mitte ihrer Bestrebungen bildete.
Daß der Schutzzoll im vergangenen Jahrhundert nach Lehre und
Tat so im Vordergrunde stand, ist nur daraus zu erklären, daß er in
dem Kampfe mit dem Liberalismus äußerlich am meisten hervor-
trat, nämlich als letzter Posten im Nachhutgefechte gegen den Wirt-
schaftsliberalismus. Zum Beispiel ist der Grundsatz, daß Staat und
Gemeinden ihre Wirtschaftsaufträge möglichst nur an inländische
Wirtschafter / zu vergeben haben, theoretisch von derselben Art wie
ein Schutzzoll. Da er aber aus Instinkt und praktischer Notwendig-
keit unbewußt oder bewußt gegen die Theorie von selbst einge-
halten wurde (am meisten von den liberalen Engländern, wo noch
heute kein englischer Überseehändler mit einer anderen als einer
englischen Reederei verlädt!) sprach man nicht darüber. Verlangt
nun die universalistische Auffassung möglichst große Selbstversor-
gung oder nicht?
Die Meinung, daß der Vorrang der Weltwirtschaft vor den
Volkswirtschaften die Forderung nach höchster Ausbildung aller
lebensfähigen Kräfte und Mittel der Volkswirtschaft auf heben
müsse, wäre irrig. Denn sie würde den inneren Lebenshaushalt jeder
Ganzheit von Grund auf zerstören. Der Bestand jeder höheren
Ganzheit beruht darauf, daß die Unterganzheiten das höchste Maß
an Lebendigkeit und Daseinsfülle, das ihnen zukommt, erhalten.
Daraus folgt: das Grundgesetz des Eigenlebens jeder Stufe ist die art-