Schlüsselbegriffe der ganzheitlichen
Gesellschafts- und Staatslehre
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W a l t e r H e i n r i c h
Lehrstücke zu seiner ganzheitlichen Gesellschaftslehre und zur
Staatslehre finden sich in den folgenden Werken Othmar Spanns:
„Gesellschaftslehre“ (Bd 4).
Vorbereitend bereits in seiner Habilitationsschrift: „Untersu-
chungen über den Gesellschaftsbegriff zur Einleitung in die Gesell-
schaftslehre, 1. Band: Wirtschaft und Gesellschaft“ (in: Bd 1, 1 ff.).
Hier führt Spann den Begriff des gesellschaftlichen Objektivations-
systems ein und wirft die Frage auf, „In welche Objektivations-
systeme hat man die Welt der gesellschaftlichen Erscheinungen aus-
einandergelegt?“ (Bd 1, 13).
Ich habe die große Bedeutung dieses Begriffes eingehend unter-
strichen in meinem Betreuernachwort zu Spanns „Fundament der
Volkswirtschaftslehre“ (Bd 3, 436 ff.).
Weiterhin in der obzwar mehr am Rande liegenden, aber ungemein
wirksamen und umkämpften Schrift „Der wahre Staat. Vorlesungen
über Abbruch und Neubau der Gesellschaft“ (Bd 5).
Maßgeblich in der „Gesellschaftsphilosophie“ (Bd 11).
Am Rande natürlich auch, ähnlich wie in anderen philosophischen
Werken Spanns in der „Geschichtsphilosophie“ (Bd 12).
Wichtige gesellschaftswissenschaftliche und staatswissenschaftliche
Abhandlungen bringt ferner „Kämpfende Wissenschaft“ (Bd 7). So
die Aufsätze: „Individualismus — Universalismus, die Grundtheorien
der Gesellschaft“, „Die Grundentscheidungen der Gesellschaftsphilo-
sophie“, „Naturalistische und idealistische Gesellschaftslehre“, „Aus-
blick auf eine ganzheitliche Erziehungslehre. Lebenskunst und Ein-
gliederung in die Gesellschaft“.