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angelegt ist, im zentralistischen aber schwer oder überhaupt nicht
zu vollziehen ist.
Den Schlüsselbegriffen der ganzheitlichen Gesellschafts- und
Staatslehre wohnt eine ebensowohl geschichtliche wie v e r f a s -
s u n g s r e c h t l i c h e „ N e u t r a l i t ä t “ inne. Sie stellen
lediglich Grundtendenzen, Hauptzüge alles gesellschaftlichen und
staatlichen Lebens heraus; Züge, die in jeder geschichtlichen Epoche
und in jeder der verschiedenen möglichen Verfassungs- und Leistungs-
formen von Staaten obwalten. Sie bieten das begriffliche Rüstzeug,
um die unter der Oberfläche und hinter dem Vordergrunde der ge-
sellschaftlichen und politischen Zustände der jeweiligen geschicht-
lichen Epochen entscheidenden Grundmächte und Gesetzmäßigkeiten
in den Griff zu bekommen. Diese Schlüsselbegriffe schließen z. B.
weder politische Parteien noch demokratische allgemeine Wahlen
oder den Parlamentarismus aus
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. Sie begründen und fordern ebenso
Rechtsstaatlichkeit sowie Schutz der Bürger- und Minderheitenrechte,
wie sie eine zentralistische Diktatur und einen sogenannten totali-
tären Staat als Entartung ablehnen müssen.
Diese Schlüsselbegriffe begründen eine Art gesellschaftswissen-
schaftlicher und staatswissenschaftlicher Krisenlehre, indem sie auf-
zeigen, welche Normen in Gesellschaft und Staat gültig bleiben
müssen, sollen diese nicht verfallen und entarten. Die von der ganz-
heitlichen Kategorienlehre entwickelten Hauptbegriffe und Gesetz-
mäßigkeiten bieten ebensowohl eine Analyse des Seins wie einen
Katalog von Normen, also des gesollten Seins. Wie der Arzt, der das
Normalbild des menschlichen Leibes und seiner Lebensabläufe kennt,
ja auch festzustellen vermag, ob der Mensch krank ist, ja darüber
hinaus vielleicht auch sagen kann, was der Kranke tun sollte, um ge-
heilt zu werden — so sind auch für das gesellschaftliche und das
staatliche Leben Seinsgesetze und Sollensforderungen aufeinander
angelegt.
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Vgl. dazu Rolf Amtmanns Darlegungen über den objektiven Geist.