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Schon von den frühesten Ansätzen findet sich der Schlüssel zur

ganzheitlichen Wirtschaftsbetrachtung, vor allem auch in ihrem ver-

fahrenstheoretischen Gehalte, in den gesellschaftswissenschaftlichen

Arbeiten Spanns; insbesondere in der „Gesellschaftslehre“ (Bd4),

worin die Wirtschaft als Teilbereich der Gesellschaft begrifflich wie

systemtheoretisch abgegrenzt und von daher sodann die Wirtschafts-

lehre selbst im einzelwissenschaftlichen Sinne begründet und ent-

faltet wird.

Wäre man etwa veranlaßt, dem Studierenden oder sonstig In-

teressierten gewissermaßen eine Anleitung für einen organisch sinn-

vollen Einstieg in das Grundlegende der ganzheitlichen Wirtschafts-

lehre zu geben, würde man demnach konsequenterweise wohl von

der Gesellschaftslehre, insbesondere von deren Darstellung der Aus-

gliederungsordnung und Abgrenzung der Teilganzen der Gesellschaft

(Bd 4, 297 ff., bes. 451 ff.) ausgehen, von da zum „Fundament“

und zu „Tote und lebendige Wissenschaft“ fortschreiten und schließ-

lich anhand der „Haupttheorien“ die lehrgeschichtlich kritische Ein-

ordnung und Abrundung vollziehen; dazu kämen ergänzend — vor

allem aus den genannten zusätzlichen Werken (Bde 1, 7, 8) — noch

einschlägige Einzelabhandlungen, insbesondere etwa verfahrens-

theoretischer oder auch lehrgeschichtlicher Natur.

II. Vom Begriff der Wirtschaft

Ausgehend von der in der „Gesellschaftslehre“ grundgelegten Aus-

gliederungsordnung der Gesellschaft ist in ganzheitlicher Betrachtung

und Systematik „Wirtschaft“ zunächst definiert als Teilbereich oder

„Teilganzes“ der Gesellschaft, damit in diese eingegliedert und folg-

lich auch ihr Begriff grundsätzlich und durchgängig gesellschaftlich

bestimmt.

Für alles Wirtschaften, als gesellschaftlich bestimmtes Zweck-

handeln oder mittelbeschaffendes Handeln, begründet damit sich,

nach Spann, aus dem „Verhältnis der Mittel zu ihren Zielen . . . das

Wesentliche der Wirtschaft . . . Wirtschaft ist objektiv gesehen: ein

Gebäude von Mitteln für Ziele, subjektiv gesehen: das Abwägen und

Widmen der Mittel für Ziele. In beiden Fällen ist es ein Gebäude von

Handlungen . . .“ (Bd 4, 454).