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Schon von den frühesten Ansätzen findet sich der Schlüssel zur
ganzheitlichen Wirtschaftsbetrachtung, vor allem auch in ihrem ver-
fahrenstheoretischen Gehalte, in den gesellschaftswissenschaftlichen
Arbeiten Spanns; insbesondere in der „Gesellschaftslehre“ (Bd4),
worin die Wirtschaft als Teilbereich der Gesellschaft begrifflich wie
systemtheoretisch abgegrenzt und von daher sodann die Wirtschafts-
lehre selbst im einzelwissenschaftlichen Sinne begründet und ent-
faltet wird.
Wäre man etwa veranlaßt, dem Studierenden oder sonstig In-
teressierten gewissermaßen eine Anleitung für einen organisch sinn-
vollen Einstieg in das Grundlegende der ganzheitlichen Wirtschafts-
lehre zu geben, würde man demnach konsequenterweise wohl von
der Gesellschaftslehre, insbesondere von deren Darstellung der Aus-
gliederungsordnung und Abgrenzung der Teilganzen der Gesellschaft
(Bd 4, 297 ff., bes. 451 ff.) ausgehen, von da zum „Fundament“
und zu „Tote und lebendige Wissenschaft“ fortschreiten und schließ-
lich anhand der „Haupttheorien“ die lehrgeschichtlich kritische Ein-
ordnung und Abrundung vollziehen; dazu kämen ergänzend — vor
allem aus den genannten zusätzlichen Werken (Bde 1, 7, 8) — noch
einschlägige Einzelabhandlungen, insbesondere etwa verfahrens-
theoretischer oder auch lehrgeschichtlicher Natur.
II. Vom Begriff der Wirtschaft
Ausgehend von der in der „Gesellschaftslehre“ grundgelegten Aus-
gliederungsordnung der Gesellschaft ist in ganzheitlicher Betrachtung
und Systematik „Wirtschaft“ zunächst definiert als Teilbereich oder
„Teilganzes“ der Gesellschaft, damit in diese eingegliedert und folg-
lich auch ihr Begriff grundsätzlich und durchgängig gesellschaftlich
bestimmt.
Für alles Wirtschaften, als gesellschaftlich bestimmtes Zweck-
handeln oder mittelbeschaffendes Handeln, begründet damit sich,
nach Spann, aus dem „Verhältnis der Mittel zu ihren Zielen . . . das
Wesentliche der Wirtschaft . . . Wirtschaft ist objektiv gesehen: ein
Gebäude von Mitteln für Ziele, subjektiv gesehen: das Abwägen und
Widmen der Mittel für Ziele. In beiden Fällen ist es ein Gebäude von
Handlungen . . .“ (Bd 4, 454).