365
Aus dieser vorerst sehr allgemeinen, jedoch grundlegenden Be-
stimmung folgert unmittelbar der für die ganzheitliche Wirtschafts-
lehre theoretisch wie verfahrensmäßig zentrale Begriff der „Leistung“,
wonach ein Gefügezusammenhang oder Gebilde, wie etwa die Wirt-
schaft als Teilbereich des Handelns, „dadurch gekennzeichnet, daß
die einzelnen Handlungen sich im sinnvollen Zusammenhang eines
Ganzen befinden“; eines Ganzen „aus Gliedern, und zwar aus solchen
Gliedern, die infolge ihrer Leistungen miteinander verbunden sind.
Erscheinungen wie: ,Kauf und Verkauf', ,Erzeugung' usw. lösen
sich ... in Handlungen auf, die als Glieder der Märkte, Betriebe etwas
leisten oder verrichten“ (Bd 4, 454).
Gegenstand und Aufgabe der theoretischen Volkswirtschaftslehre
wird damit — im Gegensatz zu Klassik und Neoklassik bzw. Grenz-
nutzenlehre, womit Spann insbesondere in seiner frühen Wiener Zeit
am unmittelbarsten konfrontiert war — die „Erforschung des Gebäu-
des der Leistungen“; durch „die Begriffsbestimmung der Volkswirt-
schaftslehre als einer Leistungslehre“ — nicht im katallaktischen
Sinne als bloß einer Tausch- oder „Wert- und Preislehre“ — ist zu-
gleich „die Volkswirtschaftslehre im universalistischen (oder ganz-
heitlichen, Anm. J.H.P.) Sinne gefaßt“ (Bd 4, 458).
Diese in der „Gesellschaftslehre“ grundgelegte Forderung einer
„Erforschung des Gebäudes der Leistungen“ als Wesensgehalt einer
ganzheitlichen Wirtschaftslehre wird sodann, wie angedeutet, in
einzelwissenschaftlicher Ausformung im „Fundament“ und in
„Tote und lebendige Wissenschaft“ systematisch entfaltet und dar-
gestellt.
III.
III. Wirtschaft und Leistung — der Leistungsbegriff
Kennzeichnend für Spanns wirtschaftswissenschaftliche Ausein-
andersetzung, insbesondere in seiner Konfrontation mit der Neo-
klassik in deren spezifisch kontinental-europäischen Prägung der
Wiener „Grenznutzenschule“, und für sein grundlegendes verfahrens-
mäßiges Ringen um eine Wiederanknüpfung der Disziplin „an die
volle Geistigkeit der gesellschaftlichen und politischen Welt“ (Bd 3,
10) heißt es diesbezüglich im Vorwort zur vierten Auflage des „Funda-