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ments“ (1929): „Wie alle meine Arbeiten . . . beweisen, stand mein

Systemgedanke von Anfang an ganz und gar außerhalb des Bodens

der Grenznutzenschule. Im Mittelpunkt meines Begriffsgebäudes stand

die . . . Leistungslehre, nicht, wie in der Grenznutzenschule, die

Wert- und Preislehre. Gleichwohl versuchte ich lange den Grenzwert-

gedanken in der peripheren Stellung, ... für die . . . Leistungsgrößen-

erklärung, nutzbar zu machen, wenn allerdings auch ... in bedingter,

kritischer Weise ... Im Laufe derZeit mußte ich aber zu der Erkennt-

nis kommen, daß der Grenzgedanke auch in jener bedingten und ein-

geschränkten Weise nicht haltbar sei ... der Grenzgedanke ... ist

nicht . . . einschränkungsfähig, sondern grundsätzlich unrichtig. An

seine Stelle tritt der . . . echt ganzheitliche, weil für alle Ganzheiten

gültige . . . Begriff der Gleichwichtigkeit, welcher die nur mittelbare

. . . Rechenbarkeit der Wirtschaft und die Irrationalität der Preise in

sich aufnimmt . . . damit zur Geschichtlichkeit aller Preise führt —

ohne aber doch zur Theorielosigkeit zu verleiten“ (Bd 3, 4 f.).

Innerhalb der sozialwissenschaftlichen Literatur allgemein und der

wirtschaftswissenschaftlichen im besonderen stellt Spanns „Funda-

ment der Volkswirtschaftslehre“, auf Grund seiner konsequent ge-

sellschaftswissenschaftlichen Ausrichtung, einen der umfassendsten

Versuche einer wissenschaftlich grundlegenden Begriffsbestimmung

der Wirtschaft, einschließlich daraus sich ableitenden Folgerungen

dar. Die Frage nach dem Sinn einer solch strengen und grundlegen-

den Begriffsbestimmung ist für Spann nicht bloß einzelwissenschaft-

lich von Belang, sondern aus der gesellschaftswissenschaftlichen Be-

gründung heraus unmittelbar auch verfahrensmäßig bedeutsam „für

den Aufbau einer volkswirtschaftlichen Theorie selbst ... Von ihr

aus müssen sich die Grundbegriffe unserer Wirtschaft herleiten, so

daß sie ein einsichtiges (deduktives) Gebäude bilden . . . Der Begriff

der Wirtschaft wird . . . damit zum Kristallisationspunkt“ der ganz-

heitlichen Begriffslehre (Bd 3, 18).

Ganzheitlich betrachtet ist nun die Wirtschaft in ihren Erschei-

nungsformen, in ihrer „Ausgliederung“ sowohl morphologisch be-

stimmt, das heißt gemäß ihrem Bauplane nach Teilganzen oder

Stufen („Gestaltenlehre der Leistungen“; Bd 3, 141 ff.), als auch

nach inhaltlicher Gliederung, das heißt nach dem sachlichen „Auf-

bau der Leistungen“ (Bd3, 202 ff.) wie sie dem jeweiligen Ge-