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ments“ (1929): „Wie alle meine Arbeiten . . . beweisen, stand mein
Systemgedanke von Anfang an ganz und gar außerhalb des Bodens
der Grenznutzenschule. Im Mittelpunkt meines Begriffsgebäudes stand
die . . . Leistungslehre, nicht, wie in der Grenznutzenschule, die
Wert- und Preislehre. Gleichwohl versuchte ich lange den Grenzwert-
gedanken in der peripheren Stellung, ... für die . . . Leistungsgrößen-
erklärung, nutzbar zu machen, wenn allerdings auch ... in bedingter,
kritischer Weise ... Im Laufe derZeit mußte ich aber zu der Erkennt-
nis kommen, daß der Grenzgedanke auch in jener bedingten und ein-
geschränkten Weise nicht haltbar sei ... der Grenzgedanke ... ist
nicht . . . einschränkungsfähig, sondern grundsätzlich unrichtig. An
seine Stelle tritt der . . . echt ganzheitliche, weil für alle Ganzheiten
gültige . . . Begriff der Gleichwichtigkeit, welcher die nur mittelbare
. . . Rechenbarkeit der Wirtschaft und die Irrationalität der Preise in
sich aufnimmt . . . damit zur Geschichtlichkeit aller Preise führt —
ohne aber doch zur Theorielosigkeit zu verleiten“ (Bd 3, 4 f.).
Innerhalb der sozialwissenschaftlichen Literatur allgemein und der
wirtschaftswissenschaftlichen im besonderen stellt Spanns „Funda-
ment der Volkswirtschaftslehre“, auf Grund seiner konsequent ge-
sellschaftswissenschaftlichen Ausrichtung, einen der umfassendsten
Versuche einer wissenschaftlich grundlegenden Begriffsbestimmung
der Wirtschaft, einschließlich daraus sich ableitenden Folgerungen
dar. Die Frage nach dem Sinn einer solch strengen und grundlegen-
den Begriffsbestimmung ist für Spann nicht bloß einzelwissenschaft-
lich von Belang, sondern aus der gesellschaftswissenschaftlichen Be-
gründung heraus unmittelbar auch verfahrensmäßig bedeutsam „für
den Aufbau einer volkswirtschaftlichen Theorie selbst ... Von ihr
aus müssen sich die Grundbegriffe unserer Wirtschaft herleiten, so
daß sie ein einsichtiges (deduktives) Gebäude bilden . . . Der Begriff
der Wirtschaft wird . . . damit zum Kristallisationspunkt“ der ganz-
heitlichen Begriffslehre (Bd 3, 18).
Ganzheitlich betrachtet ist nun die Wirtschaft in ihren Erschei-
nungsformen, in ihrer „Ausgliederung“ sowohl morphologisch be-
stimmt, das heißt gemäß ihrem Bauplane nach Teilganzen oder
Stufen („Gestaltenlehre der Leistungen“; Bd 3, 141 ff.), als auch
nach inhaltlicher Gliederung, das heißt nach dem sachlichen „Auf-
bau der Leistungen“ (Bd3, 202 ff.) wie sie dem jeweiligen Ge-