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als Kausalwirkung zwischen den Marktelementen, den Marktatomen, das heißt als
einen mechanischen, automatischen Vorgang. Beides steht mit unserer Ansicht im
Widerspruch, daß es sich beim Preis um eine Leistungsgröße (also keine mechanische
Wirkung einer Ursache) handle, der Tausch ein leistungsmäßiges Gebilde, kein Haufen
sei.
Böhm-Bawerks Grundbeispiel (in der von Philippovich vereinfachten Gestalt)
nimmt an, daß 10 Käufer und 10 Verkäufer mit 10 Pferden gleicher Güte auf dem
Markte erscheinen. Betragen nun die subjektiven Wertschätzungen
auf seiten der Käufer
10 9 8 7 6 5 4 3 2 1,
auf seiten der Verkäufer
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10,
so werde sich der Preis zwischen 5—6 stellen. Denn es werden nur die ersten 5 Paare
zum Tausch kommen, nämlich die zahlungskräftigsten Käufer (mit den höchsten
Wertschätzungen der Ware, z. B. weil das Geld für sie wertloser ist) und die
„leistungsfähigsten“ (billigsten) Verkäufer.
Die nähere Erklärung dafür ist nach Böhm-Bawerk folgende: bei einem Preis unter
5 möchten 6 Käufer kaufen, daher den Preis steigern; bei einem Preis über 6 würden
nur 4 kaufen können, während 6 verkaufen wollen; die Verkäufer müssen sich daher
so lange unterbieten, bis das „Gleichgewicht“ 5—6 erreicht ist. Böhm-Bawerk
formuliert das Gesetz der Preisbildung so: Der Preis wird begrenzt nach oben durch die
letzte Wertschätzung des letzten noch zum Tausch kommenden Käufers (des
Grenzkäufers, in unserem Beispiel 6 oben) und des tauschfähigsten ausgeschlossenen
Verkäufers (6 unten); nach unten durch die Wertschätzung des mindesttauschfähigen
noch zum Tausch kommenden Verkäufers (des Grenzverkäufers 5 unten) und des
tauschfähigsten vom Tausch ausgeschlossenen Kauflustigen. Der Marktpreis liegt
zwischen den subjektiven Wertschätzungen der beiden Grenzpaare — das „ G e s e t z
d e r G r e n z p a a r e “ .
Das „Preisgesetz“ Böhm-Bawerks sowie die „Preisgesetze“ der
gesamten Grenznutzenschulen sind inhaltlich und methodologisch
unhaltbar.
Zunächst sind schon die Voraussetzungen des „Gesetzes der
Grenzpaare“ unhaltbar. Dieses Gesetz gründet sich auf das
Zusammentreffen
subjektiver
Wertschätzungen.
Das
Zusammentreffen ist dabei als ein solches von schon
v o r g e g e b e n e n Größen (1) gedacht; denn sowohl die
Schätzungen wie die Güter, welche Käufer und Verkäufer mitbringen,
also Angebot und Nachfrage, erscheinen einfach auf dem Markte, sind
schlechthin gegeben. — Das heißt dann weiter: sie erscheinen zufällig
(2). Die Wertschätzungen ferner sind subjektive (3); jeder bestimmt
von sich aus die Größen, die er bewilligen will. — Der Markt ist für
diese Auffassung daher (ob sie es auch hinterdrein be-/ streiten
möchte) ein atomistischer, ein ungegliederter Haufen (4); denn es sind
lauter gleichberechtigte und von sich aus bestimmte Elemente, die ihn
bilden. Und nicht nur der Akt der