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Folgendes Beispiel möge unsere Einwendungen näher erklären.

Ein Kauf kommt nur zustande, wenn die Waren der Verkäufer bestimmte

Leistungen in dem wirtschaftlichen Gebilde der Käufer begründen. Ein Landwirt L /

erscheine als Käufer eines Arbeitspferdes auf dem Markte. Die Wertschätzung dieses

Käufers ist begründet durch die Größe der Leistung des Pferdes im Gebilde „Gutshof“.

Die W e r t s c h ä t z u n g

d e s

K ä u f e r s

i s t

a l s o

n i c h t

s u b j e k t i v b e s t i m m t , s o n d e r n h a t i h r e o b j e k t i v e n

G r ü n d e , hat objektive Prämissen im jeweiligen Gliederbau der Wirtschaft;

subjektiv ist nur die Feststellung, die Abschätzung, die Findung jener Gegebenheiten.

Keinesfalls herrscht hier Willkür oder souveräne Selbstbestimmung seitens des

Einzelnen. Anders liegt die Sache bei den Verkäufern der Pferde insoferne, als sie nur

in Erwartung eines Marktpreises erzeugen. Auch bei ihnen herrscht nicht subjektive

Willkür der Entschließung, sondern sie züchten Pferde mit dem Höchstaufwande, der

der Leistung der Pferde in den von ihnen versorgten Betrieben (ihrer Käufer) noch

entspricht. Andererseits haben sie, da ihre Pferde für sie nutzlos sind, nach schon

vollzogener Aufzucht nur die Wertschätzung gleich Null für ihre Ware (was auch allein

der Erklärungsgrund für die Möglichkeit starker Preisstürze und vollkommener

Entwertungen ist).

Unrichtig ist es daher, daß der Preis sich zwischen den „Grenzpaaren“, zwischen 5

und 6 nach unserem obigen Beispiele, bilden würde, selbst wenn man deren

Vorhandensein anerkennen würde. Im Vormerkbuche des Börsensensals finden sich

allerdings Preisbestimmungsfiguren, die den Formeln der Grenznutzenschule oft —

nicht immer! — ähneln. Der Preis kann dann zwischen 5 und 6 vom Sensal festgesetzt

werden. Doch darf man nicht übersehen: daß es sich dann um eine o r g a n i s i e r t e

P r e i s b i l d u n g handelt, nicht um einen freien Markt, da Käufer und Verkäufer

nach bestimmten Vorschriften ihre Aufträge abgeben und der Sensal nach bestimmten

Vorschriften (Reglements) die Zuteilungen und Preisentscheidungen vornimmt. Nur

durch diese o r g a n i s i e r t e Form der Preisbildung trifft es auch zu, daß hier

wirklich gegebene Waren, gegebene und festgelegte, das heißt aus dem Gang der

Wirtschaft in diesem Augenblicke losgelöste, isolierte Wertschätzungen (Aufträge) der

Käufer und Verkäufer vorliegen— eine Annahme, die aber nicht etwa die Wirklichkeit

des Marktes vereinfacht, wie die Grenznutzler meinen, sondern ihr grundsätzlich

widerspricht, da in der Wirklichkeit alles gegenseitig, alles im Fluß ist! — Auch bei

Versteigerungen handelt es sich um eine organisierte Preisbildung, obzwar hier der

wesentliche Unterschied obwaltet, daß die Wertschätzungen der Käufer nicht gegeben

und isoliert sind, sondern im Flusse bleiben.

Die Grundannahmen Mengers und Böhm-Bawerks sind ferner widerspruchsvoll,

s i n d n i c h t z u E n d e g e d a c h t . Das „Gesetz der Grenzpaare“ nimmt an,

daß spekulative Zurückhaltung der Ware nicht stattfindet, sondern jeder Käufer und

Verkäufer an seiner Wertschätzung festhält (ähnlich wie im Vormerkbuche des

Börsensensals die „Wertschätzungen“ der Käufer und Verkäufer in der Form der nach

Preis und Menge fest gegebenen Aufträge erscheinen!). Das bedeutet aber grundsätzlich

eine beharrende Wirtschaft, in der täglich 10 Käufer und 10 Verkäufer mit 10 Pferden

auf dem Markte erscheinen. Gerade unter dieser Annahme aber ist die Lösung Böhm-

Bawerks unmöglich! Wenn wir