[335/336]
379
f ü h r t z u m A l l z u s a m m e n h a n g u n d d a m i t z u r
G e s c h i c h t l i c h k e i t . Der Universalismus bedeutet in diesem
Sinne in bezug auf das Verfahren geradezu „Historismus“, jedoch ohne
echte Theorie und Systematik auszuschließen. Wie dies möglich ist, wie
ein organisches Verhältnis aller Verfahren hergestellt werden kann,
wurde
soeben
gezeigt.
Innerhalb
einer
solchen
gesellschaftswissenschaftlichen Auffassung bleibt daher Luft und Licht
für die atomistische („abstrakte“) Theorie zwar noch übrig: aber nicht
mehr, als der individualistischen Unterstellung an Rechten zusteht. So
weit „Gegebenheit“ (Autarkie) in der Wirtschaft für den einzelnen
Bestandteil oder ganze Gebilde angenommen werden darf — außer
einer „unterstellten“ Selbständigkeit gibt es ja auch eine sozusagen
„delegierte“ Selbständigkeit jedes Organs —, reicht das Recht des
atomistischen Verfahrens, der individualistischen Unterstellung; weiter
hinaus wird mit immer abnehmender Selbständigkeit im Gegebensein,
mit immer weiterer Auflösung der Selbständigkeit und
Selbstbestimmtheit zur Gliedlichkeit zu arbeiten sein. Um zuletzt die
unendlich vielfältige, die geschichtlich-gesellschaftliche Wirklichkeit
zu verstehen, muß dann die Wirtschaft nicht nur in sich als Ganzes,
sondern noch einmal als Teil des größeren Ganzen, der Gesellschaft,
erkannt und erforscht werden.
/
Das geschichtliche und realistische Verfahren in der
Volkswirtschaftslehre macht diese daher zur Wirtschaftssoziologie,
Wirtschaftsgeschichte und Wirtschaftsstatistik. Die geschichtliche
Volkswirtschaftslehre ist notwendig universelle, ganze, allumfassende
Wirtschaftsanschauung, sie schließt notwendig in sich die
Berücksichtigung sowohl jenes universalistischen Bandes, das die
Wirtschaftsbestandteile in sich verbindet und festigt, wie jenes, das die
Wirtschaft von den Kräften der Gesellschaft her zusammenhält und
formt.
Auch für alle diejenigen, welche nicht wie ich in ihrer Auffassung
des Wesens der Gesellschaft auf universalistischem Standpunkt stehen,
bleibt die hier gezeigte Lösung der Frage des Verfahrens formell
dennoch gültig. Wieweit ein Forscher Individualist oder Universalist
ist, kann er nicht als Wirtschaftsforscher entscheiden, sondern nur als
Gesellschaftsforscher. Allgemein gilt aber für das Verfahren in der
Volkswirtschaftslehre, daß der organische Zusammenhang der beiden
Betrachtungsweisen schon dadurch hergestellt ist, daß die
individualistische oder die universalistische An