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baren Mitteln der geselligen Vereinigungen der Menschen“

1

, ihre

Behandlung ist also wesentlich historischer Natur. Die theoretische

(exakte) Behandlung — die g l e i c h m ä ß i g alle reflektiert ent-

standenen Sozialphänomene umfaßt — wie die meisten Erscheinun-

gen der Wirtschaft, der Sprache, der Religion, auch des Rechtes und

des Staates

2

— geschieht in dem schon früher entwickelten Sinne,

nämlich daß die konstitutiven Faktoren einer Klasse von Mensch-

heitserscheinungen — z. B. der Eigennutz für die Wirtschaft, der

Rechtssinn für das Recht usw. — je in ihrer isoliert gedachten

Wirksamkeit untersucht werden und so die Gesamtheit von Sozial-

theorien ergeben.

So sehr man die Sonderstellung der unreflektiert entstandenen

Sozialgebilde von den reflektiert entstandenen wird zugeben und als

einen Fortschritt anerkennen müssen

3

, so ist doch die prinzipielle

G l e i c h s t e l l u n g aller derjenigen Phänomene, die als unre-

flektierte Resultanten individueller Handlungen entstehen, abzuleh-

nen. Hier haben wir dieselbe Argumentation wie gegen Dilthey gel-

tend zu machen. Von der S p r a c h e z. B. kann nicht behauptet

werden, daß sie in ähnlicher Weise ein auf die Befriedigung des „Mit-

teilungs-Bedürfnisses“, vom positiven R e c h t nicht, daß es ein

auf die Befriedigung der „Rechtsidee“ und dergleichen mehr gerich-

tetes System von Handlungen darstelle, wie die W i r t s c h a f t

ein System von Handlungen zur Befriedigung bestimmter Bedürf-

nisse ist! Analog wie bei Dilthey gegenüber dem „Kultursystem“,

muß daher auch hier ein solcher Begriff des unreflektiert entstan-

denen Sozialphänomens gefordert werden, der dem prinzipiell ver-

schiedenen s t r u k t u r e l l e n A u f b a u und damit der kom-

1

Carl Menger: Untersuchungen über die Methode der Sozialwissenschaften

und der politischen Oekonomie insbesondere, Leipzig 1883, S. 162.

2

Carl Mengen Untersuchungen über die Methode der Sozialwissenschaften

und der politischen Oekonomie insbesondere, Leipzig 1883, S. 79 und öfter.

3

Es ist ersichtlich, daß diese Sonderstellung mit der Diltheys — äußere Or-

ganisation und Kultursysteme — durchaus nicht identisch ist. Ob ein Sozial-

gebilde die Bedeutung und Funktion von „äußerer Organisation" hat, ist eine

Frage, worauf es Menger nicht unmittelbar ankommt. (Zum Beispiel kommt

diese Bedeutung auch dem primitiven Rechte, sogar dem Gelde zu.) Menger kon-

zentriert sich ganz richtig auf d i e i n n e r e S t r u k t u r der betreffenden Phäno-

mene — nämlich: bewußte oder unbewußte „Organisations“-Zwecksetzung —

und entscheidet von da aus die prinzipielle und methodische Sonderstellung.