[108/109]
107
schaftlichen“) Gliedstellung, z. B. wenn die Australneger im Innern
des Kontinents Waren von der Küste durch Fernhandel beziehen,
oder wenn Auswirkungen des Karawanenhandels von Ostasien bis
in das innerste Afrika reichen.
Würde aber auch zugegeben, daß eine Volkswirtschaft sich der
weltwirtschaftlichen Überganzheit zu entziehen vermag, so muß
dennoch die Frage, ob es sich bei der „Weltwirtschaft“ um eine echte
Uberganzheit handelt, die wieder Unterganzheiten, die Volkswirt-
schaften, unter sich ausgliedert, bejaht werden! Wesentlich ist aller-
dings dabei die Erkenntnis:
daß die Weltwirtschaft eine Ganzheit von anderer, nicht im
gleichen Sinne selbständiger Organisationsform ist wie die Volks-
wirtschaft; sowie
daß sie ihrer Natur nach eine auf verhältnismäßig wenige Sach-
gebiete beschränkte Uberganzheit ist, daß sie die Volkswirtschaft
also — organisatorisch gesehen — nicht durchgängig überhöht.
Dagegen beweist die mögliche Verselbständigung der Volkswirt-
schaft, daß sie alle Sachgebiete der Wirtschaft / ausgliedert oder aus-
zugliedern vermöchte und daher ihre Unterganzheiten allgemein
überhöht oder zu überhöhen vermöchte. Die verhältnismäßige Fülle
und Geschlossenheit der Volkswirtschaft hat ihren wichtigsten
Grund in einem reichen, einheitlichen und d u r c h g r e i f e n d e n
K a p i t a l h ö h e r e r O r d n u n g
1
.
Richten wir den Blick von unten hinauf, so zeigt sich z. B. im
Übergange von „Betrieb“ zu „Volkswirtschaft“ lediglich ein Über-
gang von der unteren zur oberen Stufe (da beide Stufen die Mög-
lichkeit durchgreifenden, einheitlichen Kapitals höherer Ordnung
zeigen). Dagegen zeigt sich im Ü b e r g a n g e v o n V o l k s w i r t -
s c h a f t z u W e l t w i r t s c h a f t kein gleiches Bild. Nur wenn es
einen W e l t s t a a t gäbe, würde sich die Weltwirtschaft gleicher-
weise als eine einheitliche, durchgängig organisierte Ganzheit zeigen
wie die Volkswirtschaft. Organisatorisch gesehen zeigt sich also beim
Übergange von der Volkswirtschaft zur Weltwirtschaft geradezu
der Übergang in ein anderes Genus, in eine andere Gattung von
Ganzheit. Das Kapital höherer Ordnung für den Betrieb macht die
1
Siehe: Fundament der Volkswirtschaftslehre, 4. Aufl., Jena 1929, S. 101 ff.
und 161 ff.