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Ist nun die Weltwirtschaft eine echte Ganzheit, so muß sie auch
eine Gemeinsamkeitsreife (Kapital höherer Ordnung) und Markt-
reife — diese beiden Teilganzen wollen wir im nachfolgenden allein
als Beispiele behandeln — auf a r t e i g e n e Weise ausgliedern, auf
eine Weise, die nur i h r e r Stufe allein zukommt. In der Tat sehen
wir ein arteigenes Kapital höherer Ordnung, welches den weltwirt-
schaftlichen Vorgängen seine / Gemeinsamkeitsreife verleiht. Wir
brauchen nur auf die zwischen den Volkswirtschaften geltenden
Handelsverträge, Eisenbahn-, Schiffahrts-, Steuerverträge, auf die
Vereinbarungen über Maße und Gewichte, über Arbeiterschutz,
Rechtsschutz und Rechtswesen, Gesundheitswesen, auf die eigenen
Marktordnungen für internationale Märkte, endlich auf die über-
staatlichen Abmachungen der Kartelle und Verbände (z. B. im Ver-
kehrsgewerbe, für Kohle, für Erze, für Metalle) hinzuweisen. Diese
und ähnliche Gebilde versehen die Verrichtungen des Kapitals
höherer Ordnung, das heißt, sie bieten für die auf den Weltmärkten
zusammentreffenden Wirtschafter diejenigen g e m e i n s a m e n
Wirtschaftsmittel, die für jede Wirtschaft unentbehrlich sind und
die ihnen gewisse unentbehrliche gliedliche Eigenschaften — die
Gemeinsamkeitsreife — verleihen; anders gesagt, jene Gebilde des
Kapitals höherer Ordnung sind es, welche die durch sie gesetzten
(beziehungsweise von ihnen regulierten) Akte auf arteigene, näm-
lich auf w e l t w i r t s c h a f t l i c h e W e i s e ausgliedern.
Außer der Gemeinsamkeitsreife sehen wir auch eine arteigene
Marktreife am Werke: für die Marktreife des Geldes die Welt-
finanz, für jene der Ware den Welthandel. Die Weltfinanz, die
dem „internationalen“ Geschäft sich widmende Bankwelt ist es,
welche der Kapitalanlage im Auslande, dem weltwirtschaftlichen
Kapital, die Marktreife verleiht; ihr zur Seite steht das überstaat-
liche Arbitragegeschäft in Valuten und Effekten und ebenso die
überstaatliche Arbitrage im Warengeschäft, wie der weltwirtschaft-
liche Handel selbst, man denke etwa an Baumwolle, Getreide, Me-
talle und die sogenannten Kolonialwaren.
2.
Zwischen der Stufe der Weltwirtschaft und der Volkswirtschaft
Aufsatz Weltwirtschaft, Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 4. Aufl.,
Ergänzungsband, Jena 1929, S. 892 ff.