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Warenhandel, wofür man nur an die verschiedenen Arten der Ver-

brauchervereine zu denken hat.

6

.

Die Glieder aller dieser Unter- und Überganzheiten — Welt-,

Volks-, Gebiets- und Verbandswirtschaft — sind die Betriebe. Die

Gemeinsamkeitsreife im Betriebe ist einerseits die „Betriebsord-

nung", deren Rahmen zwar schon von der Volks- und Gebietswirt-

schaft gegeben wird, die aber doch eine individuelle Ausgestaltung

erfährt; andrerseits diejenige innere „Betriebsorganisation“, welche

seitens der „kommerziellen Leitung“ des Betriebes gefordert und

seitens der „Betriebsleitung“ jeweils durchgeführt wird. (Man denke

nur an die „Rationalisierungen“, die großenteils Neuorganisation,

also neues Kapital höherer Ordnung darstellen.) „Betriebsleiter“

und „Werkstättenleiter“ sind die Organe des Kapitals höherer Ord-

nung innerhalb eines Betriebes.

/

Daraus erhellt, was von dem platten individualistischen Ein-

wande zu halten ist, daß Volks- und Weltwirtschaft nur abstrakte,

unechte Ganzheiten, nur eine Vielheit von Betrieben seien, da nur

der Betrieb eine einheitliche Leitung habe! In Wahrheit ist im Be-

trieb der Leiter ebenso nur Organ des Kapitals höherer Ordnung

(beziehungsweise erzeugt er es), wie es in der Volkswirtschaft der

Wirtschaftsminister, in der Weltwirtschaft der Staatsunterhändler

(z. B. bei Abschluß von Handelsverträgen) ist.

Was das im Schrifttum geäußerte Bedenken anlangt, daß bei Kartell und

Unternehmung das G e w i n n s t r e b e n des Einzelnen vorwalte, so scheint

es sich mir durch den Hinblick darauf zu lösen, daß dieses erst zur Einglie-

derung in den jeweils schon Vorgefundenen Gliederbau der Wirtschaft füh-

ren müsse

1

. Ferner bedeutet auch die v i e l f a c h e G l i e d h a f t i g k e i t

aller Kartelle, Konzerne, Verbände, daß sie um so weniger eine bloße Sum-

mierung der Eigennutze und ein Monopol ihrer einzelnen Mitglieder sein

können, je mehr sie der v i e l f a c h e n V e r f l o c h t e n h e i t , die in

jenen sich überkreuzenden Gliedhaftigkeiten liegt, Rechnung tragen, die

G e g e n s e i t i g k e i t e n zu den anderen Verbänden erkennen und eine

o r g a n i s c h e G l i e d s t e l l u n g im Gesamtganzen der Wirtschaft ein-

nehmen müssen.

Die Marktreife für die wirtschaftlichen Leistungen des Betriebes

wird einerseits durch das verwirklicht, was man die „kaufmän-

1

Vgl. das Verhältnis von „ E i g e n n u t z " a l s „ B e w e g g r u n d " z u

„ E i n g l i e d e r u n g s g r u n d " oben S. 30ff.