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Warenhandel, wofür man nur an die verschiedenen Arten der Ver-
brauchervereine zu denken hat.
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Die Glieder aller dieser Unter- und Überganzheiten — Welt-,
Volks-, Gebiets- und Verbandswirtschaft — sind die Betriebe. Die
Gemeinsamkeitsreife im Betriebe ist einerseits die „Betriebsord-
nung", deren Rahmen zwar schon von der Volks- und Gebietswirt-
schaft gegeben wird, die aber doch eine individuelle Ausgestaltung
erfährt; andrerseits diejenige innere „Betriebsorganisation“, welche
seitens der „kommerziellen Leitung“ des Betriebes gefordert und
seitens der „Betriebsleitung“ jeweils durchgeführt wird. (Man denke
nur an die „Rationalisierungen“, die großenteils Neuorganisation,
also neues Kapital höherer Ordnung darstellen.) „Betriebsleiter“
und „Werkstättenleiter“ sind die Organe des Kapitals höherer Ord-
nung innerhalb eines Betriebes.
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Daraus erhellt, was von dem platten individualistischen Ein-
wande zu halten ist, daß Volks- und Weltwirtschaft nur abstrakte,
unechte Ganzheiten, nur eine Vielheit von Betrieben seien, da nur
der Betrieb eine einheitliche Leitung habe! In Wahrheit ist im Be-
trieb der Leiter ebenso nur Organ des Kapitals höherer Ordnung
(beziehungsweise erzeugt er es), wie es in der Volkswirtschaft der
Wirtschaftsminister, in der Weltwirtschaft der Staatsunterhändler
(z. B. bei Abschluß von Handelsverträgen) ist.
Was das im Schrifttum geäußerte Bedenken anlangt, daß bei Kartell und
Unternehmung das G e w i n n s t r e b e n des Einzelnen vorwalte, so scheint
es sich mir durch den Hinblick darauf zu lösen, daß dieses erst zur Einglie-
derung in den jeweils schon Vorgefundenen Gliederbau der Wirtschaft füh-
ren müsse
1
. Ferner bedeutet auch die v i e l f a c h e G l i e d h a f t i g k e i t
aller Kartelle, Konzerne, Verbände, daß sie um so weniger eine bloße Sum-
mierung der Eigennutze und ein Monopol ihrer einzelnen Mitglieder sein
können, je mehr sie der v i e l f a c h e n V e r f l o c h t e n h e i t , die in
jenen sich überkreuzenden Gliedhaftigkeiten liegt, Rechnung tragen, die
G e g e n s e i t i g k e i t e n zu den anderen Verbänden erkennen und eine
o r g a n i s c h e G l i e d s t e l l u n g im Gesamtganzen der Wirtschaft ein-
nehmen müssen.
Die Marktreife für die wirtschaftlichen Leistungen des Betriebes
wird einerseits durch das verwirklicht, was man die „kaufmän-
1
Vgl. das Verhältnis von „ E i g e n n u t z " a l s „ B e w e g g r u n d " z u
„ E i n g l i e d e r u n g s g r u n d " oben S. 30ff.