[117/118]
115
nische“, „kommerzielle“ Leitung nennt, was also sowohl die Kapi-
talsbeschaffung (die Bankverbindung), den Einkauf wie den Absatz,
das heißt die E i n g l i e d e r u n g des Betriebes in die Märkte der
Vor- und Nachgewerbe in sich schließt; anderseits doch auch wieder
durch die „Betriebsleitung", sofern nämlich der „Arbeitsmarkt“ in
Frage kommt, denn die Aufnahme und Eingliederung der Arbeiter
gehört zu den Aufgaben der Betriebsleitung.
Die Einteilung der Betriebe erfolgt nach der Ausgliederungsordnung, das
heißt, je nachdem im Betriebe Vorgeordnetes ausgewirkt wird.
/
7.
Eine weitere Stufe bilden die Personen des Betriebes oder Be-
triebsglieder. Auch sie gehören in dieser ihrer Gliedeigenschaft aus-
nahmslos zum Betriebe selbst. Von den Direktoren und Aufsehern
herunter bis zum Arbeiter ist jeder O r g a n des Betriebes, auch der
Unternehmer selbst — eine Tatsache, die so oft übersehen wird und
einen Hauptgrund der falschen individualistischen Einstellung bil-
det, welche Unternehmung, Markt und Volkswirtschaft aus Einzel-
handlungen zusammengestückelt sein läßt, statt sie als aus Ganz-
heiten zu verstehen, die sich bis herunter zum letzten Organ aus-
gliedern.
Das Betriebsglied (z. B. der Eisendreher) ist es, welches zuletzt alle vor-
geordneten Teilinhalte (z. B. die Erfindung) und Stufen auswirkt. Die Be-
triebsglieder unterscheiden sich nach dieser Auswirkungsfülle und der in-
neren Gliedstellung im Betriebe (führend — geführt).
Aus der Organeigenschaft der Betriebsteilnehmer folgt wieder
die Eigenschaft jedes Gliedes, ein Einzelwirtschafter zu sein, das
heißt, mit Hilfe des aus dem Betriebe gezogenen Wirtschaftsertrages
— des Einkommens — selbst seinen eigenen Bedarfsbetrieb, den
Haushalt, als eine kleinste wirtschaftliche Ganzheit, aufzubauen, sich
selbst zu ihrem Gliede zu machen. Die meisten Haushalte sind dann
wieder so aufgebaut, daß mehrere an ihnen teilnehmen, daß sie also
selbst mehrere Haushaltglieder haben, meistens die zur Familie ge-
hörigen Personen (die wieder Glieder mehrerer Betriebe sein kön-
nen).
Daß der Haushalt seine eigene Gemeinsamkeitsreife besitzt, liegt
auf der Hand. Er ist keineswegs, wie die herkömmliche Lehre sagt,
eine „Konsumtionsgemeinschaft“, vielmehr eine Erzeugnisstätte mit