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reinsten Form leitet sie den / Staat aus dem „Bellum omnium contra

omnes“ (Krieg aller gegen alle) und der „Furcht aller vor allen“ ab,

welche beide im menschlichen Urzustand herrschen (nach dem Eng-

länder Hobbes). Um diesem Kriege ein Ende zu machen, treten die

Menschen zu einem Staate zusammen, indem sie in einem Vertrage

(dem Urvertrage) ihre eigene Herrschaftsgewalt an einen Herrscher,

eine Zentralstelle, übertragen und so Ordnung, R e c h t u n d

S t a a t schaffen. Durch diesen Urvertrag sind Gesellschaft und

Staat in ihrem Wesen als bloß freiwilliger und nützlicher Verein ge-

kennzeichnet. Ob dieser Vorgang der Abschließung des Urvertrages

als geschichtliches Ereignis oder, wie andere Naturrechtler wollen,

nur als logische Möglichkeit aufzufassen sei, ist dabei unwesentlich.

Wesentlich ist dabei lediglich der Begriff des Staates und der Gesell-

schaft als einer bloßen Schutz- und Sicherheitsorganisation, welche

den Grundsatz der persönlichen Freiheit und der inneren Autarkie

ihrer Mitglieder zu wahren hat, entsprechend dem bloßen Summa-

tionsbegriffe von Gesellschaft, dem bloß nothaften, utilitaristischen

Ursprunge des ganzen gesellschaftlich-staatlichen Gebildes. Demnach

ist der Staat des individualistischen Naturrechtes: z e n t r a l i -

s t i s c h (weil nur Ein Herrscher bestellt wird); a t o m i s t i s c h ,

weil die Herrschaft von jedem Einzelnen, dem gesellschaftlichen

Atom, ausgeht und dieser „Wille“ durch mechanische Abstimmung

festgestellt werden muß.

In der Volkswirtschaftslehre stellen die Lehren von Quesnay,

Smith, Ricardo und ihrer Schulen, ferner der ganze wirtschafts-

politische Liberalismus und die Freihandelsrichtung, endlich auch

die österreichische, anglikanische und romanische Grenznutzen-

schule bloße Formen und Abarten der naturrechtlich-individuali-

stischen Staats-, Gesellschafts- und Wirtschaftsauffassung dar. Denn

alle diese Schulen gründen die Wirtschaft auf den E i g e n n u t z

d e s E i n z e l n e n und fordern das „laissez-faire“, was den sozio-

logischen Grundbegriffen der Autarkie und Freiheit entspricht.

C. Der Universalismus

Ganz anders gestalten sich die Antworten des Universalismus

auf die eben behandelten Fragen.