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Vorwort zur ersten Auflage

Metaphysik ist der Anfang, Gesellschaftsphilosophie die Vollen-

dung der Philosophie. Die Entwicklung der Lehrbegriffe einer Ge-

sellschaftsphilosophie kann daher nicht bei sich selbst beginnen, sie

kann nur von den höchsten philosophischen Lehrbegriffen aus erfol-

gen. Da sich nun die vorliegende „Gesellschaftsphilosophie“ in ihrer

Anlage dem Rahmen eines „Handbuches“ anzupassen hatte, das die

verschiedenen Teile der Philosophie verschiedenen Verfassern anver-

traut, war es nicht möglich, die zu entwickelnden Lehrbegriffe an

die ihnen vorgehenden anzuknüpfen. Daher mußte der hier zu er-

richtende Begriffsbau mit Voraussetzungen arbeiten, die nicht im

eigenen Zusammenhange begründet werden konnten. Wenn auch

für diese Voraussetzungen auf andere Werke des Verfassers zu ver-

weisen ist, so ändert das nichts daran, daß die hier entwickelten

Lehrstücke nicht als Ganzes aufgefaßt werden können.

Zuviel würden darum diejenigen von der vorliegenden Grund-

legung — um eine vollständige Ausführung konnte es sich von An-

beginn nicht handeln — erwarten, die eine Entwicklung der Lehre

aus den letzten Gründen verlangen. Gleichsam zum Ersatz dafür

trachteten wir aber, rasch die innigste Verbindung mit den zerglie-

dernden Wissenschaften, der heute so genannten Gesellschaftslehre

oder Soziologie und den gesellschaftlichen Einzelwissenschaften,

herzustellen. Soll die echte Philosophie in der heutigen Zeit mit

Erfolg hervortreten und wirken, so muß sie beweisen, daß sie die

V e r f a h r e n der Wissenschaften, obenan der Geisteswissenschaf-

ten, zu bestimmen vermag. Diesen Beweis glauben wir in den fol-

genden Blättern erbracht zu haben, indem wir nicht nur die Fragen

und Denkaufgaben des gesellschaftswissenschaftlichen Verfahrens,

sondern auch die Hauptergebnisse erörterten, welche die philoso-

phischen Grundentscheidungen für die zergliedernde Untersuchung

der Gesellschaftswissenschaften zur Folge haben. Durchaus von sol-

cher wesenhafter, nicht äußerlich bleibender Verbindung mit der

zergliedernden Gesellschaftslehre wird die Stellung der Gesellschafts-