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begründet. In solchen Fällen zeigt sich die gesellschaftliche Einzel-

wissenschaft, wenn sie nicht auf die Begründung in der Gesell-

schaftsphilosophie zurückgeht, schlechthin als verwildert. Seichtig-

keit, innere Armut, Untergehen im Handwerklichen ist mehr und

mehr die Folge.

Wie die Einzelwissenschaften auf philosophischen V o r a u s -

s e t z u n g e n beruhen, so haben ihre Lehren auch wieder unver-

meidlich ihre philosophischen F o l g e r u n g e n . Man denke nur

an die Folgerungen auf die Ethik: der staatswissenschaftliche, wirt-

schafts- und rechtswissenschaftliche Individualismus bedingt die

Lustethik und den Utilitarismus; derselbe Universalismus dage-

gen führt notwendig auf (überindividuelle) Wertethik, idealistische

Ethik und anderes mehr.

Wie immer man es wende: Wo Gesellschafts- und Wirtschafts-

wissenschaft, dort ist in Wahrheit, sei es auch versteckterweise,

Gesellschaftsphilosophie am Grunde. Sie ist auch für jene unaus-

weichlich, welche sie als strenge „Fachleute“ ablehnen und die es bei

der bloßen „Tatsachenforschung“, der / reinen „Induktion“, bewen-

den lassen möchten. Diese gibt es aber schon darum nicht, weil die

„Tatsachen“ der Gesellschaft, wie z. B. „Staat“, „Recht“, „Volks-

tum“,

„Sittlichkeit“,

„Erzeugung“,

„Fortschritt“,

„Rückschritt“,

keine bloßen Netzhautbilder, keine Kieselsteine zum Greifen, keine

sinnlichen Dinge zum Messen und Wägen sind: Nur durch n a c h -

s c h a f f e n d e G e i s t e s t a t e n entstehen sie dem Forscher,

sind sie überhaupt erst als „Tatsachen“ feststellbar! Das Zurück-

gehen auf einen solchen, erst nachzuschaffenden, im Forscher erst

zu erweckenden Geisteszusammenhang schließt aber schon das Zu-

rückgehen auf philosophische Voraussetzungen der betreffenden

Sonderwissenschaften in sich — das immer zu erneuernde Zurück-

gehen!

Die besonderen Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften sind

ohne Gesellschaftsphilosophie ebenso unmöglich wie der Schatten

ohne die Sonne.

Die Zeit jener materialistischen Enge, welche philosophische Er-

örterungen in den Gesellschaftswissenschaften verbot, ist glück-

licherweise im Schwinden begriffen. Auf die philosophischen Wur-

zeln alles gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftlichen Denkens