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(4) Fehlgründung — Entfaltung der Fehlgründung — Zusam-
menbruch (der aber nicht zur Zerstörung führt) — heilende Gegen-
entfaltung.
Zu all dem kommt noch, daß die Gegenentfaltungen entweder
heilend sein können (das sind sie nie ausschließlich, stets nur mehr
oder weniger); oder aber daß sie innerlich selbst vergiftet sind,
daß sie vom Unholdentum geführt, die Heilung vereiteln, wie wir
in früherem Zusammenhange berührten; und daß sie dann zu
Scheinblüte, Umstürzen, die viel versprechen, treiben und schließ-
lich die Vernichtung bringen, wenn nicht weitere tiefgreifende Neu-
gründungen (man denke an Napoleon oder Cäsar) aus dem Chaos
herausführen.
Beachten wir den anderen Fall, daß der Gang der Dinge a b g e -
b r o c h e n und eine Neugründung statt der Gegenentfaltungen
versucht wird, so ergibt sich:
(5) Gründung — Entfaltung — Fehlentfaltung — Neugründung
(als Gegenwirkung).
Berücksichtigen wir die Höhe der Verluste oder Gewinne durch
Fehler und Wiedervervollkommnung, so können wir folgendes Ge-
rüst aufstellen:
1.
Gründung (die schon mehr oder weniger Fehlgründung ist).
2.
Fehlentfaltung.
3. Gegenentfaltung (Reform — bleibt daher auf gleicher Grün-
dungsebene).
/
4. Nach Unzulänglichkeit der Gegenentfaltung: Neugründung
(wiederherstellende Neugründung oder Renaissance, Versuch, die
alte Grundlage wieder zu gewinnen).
5. Nach Unzulänglichkeit der Neugründung: Vollneugründung
(a) auf höherer Ebene (gelingender Gegenschlag); (b) auf niedrigerer
Ebene (= Fehlneugründung, die Verfall bedeuet, der sich aber nicht
fortsetzt).
6. Mißlungene Neugründungen bis zu Verfall und Zusammen-
bruch.
Wesentlich ist hier, daß der „Verfall“, das heißt das Fehlerhafte
überhaupt, schon von allem Anbeginn mit auftritt. Insbesondere
in der Geschichte der Kunststile, bei d e n e n m a n f ä l s c h -
l i c h e r s t z u l e t z t d e n V e r f a l l a u f t r e t e n l ä ß t ,