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(4) Fehlgründung — Entfaltung der Fehlgründung — Zusam-

menbruch (der aber nicht zur Zerstörung führt) — heilende Gegen-

entfaltung.

Zu all dem kommt noch, daß die Gegenentfaltungen entweder

heilend sein können (das sind sie nie ausschließlich, stets nur mehr

oder weniger); oder aber daß sie innerlich selbst vergiftet sind,

daß sie vom Unholdentum geführt, die Heilung vereiteln, wie wir

in früherem Zusammenhange berührten; und daß sie dann zu

Scheinblüte, Umstürzen, die viel versprechen, treiben und schließ-

lich die Vernichtung bringen, wenn nicht weitere tiefgreifende Neu-

gründungen (man denke an Napoleon oder Cäsar) aus dem Chaos

herausführen.

Beachten wir den anderen Fall, daß der Gang der Dinge a b g e -

b r o c h e n und eine Neugründung statt der Gegenentfaltungen

versucht wird, so ergibt sich:

(5) Gründung — Entfaltung — Fehlentfaltung — Neugründung

(als Gegenwirkung).

Berücksichtigen wir die Höhe der Verluste oder Gewinne durch

Fehler und Wiedervervollkommnung, so können wir folgendes Ge-

rüst aufstellen:

1.

Gründung (die schon mehr oder weniger Fehlgründung ist).

2.

Fehlentfaltung.

3. Gegenentfaltung (Reform — bleibt daher auf gleicher Grün-

dungsebene).

/

4. Nach Unzulänglichkeit der Gegenentfaltung: Neugründung

(wiederherstellende Neugründung oder Renaissance, Versuch, die

alte Grundlage wieder zu gewinnen).

5. Nach Unzulänglichkeit der Neugründung: Vollneugründung

(a) auf höherer Ebene (gelingender Gegenschlag); (b) auf niedrigerer

Ebene (= Fehlneugründung, die Verfall bedeuet, der sich aber nicht

fortsetzt).

6. Mißlungene Neugründungen bis zu Verfall und Zusammen-

bruch.

Wesentlich ist hier, daß der „Verfall“, das heißt das Fehlerhafte

überhaupt, schon von allem Anbeginn mit auftritt. Insbesondere

in der Geschichte der Kunststile, bei d e n e n m a n f ä l s c h -

l i c h e r s t z u l e t z t d e n V e r f a l l a u f t r e t e n l ä ß t ,