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schichtlichen Bereich ist die Möglichkeit eines ganzheitswidrigen
Entscheidens und Handelns gegeben. Ein solches Handeln trägt das
Gericht in sich, denn es führt zu Selbstzerstörung, nach dem Maße
seiner Verfehlung.
Neben Freiheit aber wirkt in der Geschichte auch Bestimmung, da
jedes Geschehen, jedes Handelns Konsequenzen fordert. Diese For-
derungen können angenommen, oder abgelehnt werden, sie w i r -
k e n , aber z w i n g e n nicht. Es gibt in der Geschichte bestimm-
tes Schicksal, nicht aber mechanisch zwingende Determination.
Hingegen gibt es in der Geschichte keinen Zufall im strengen
Wortsinn, wohl aber Willkür aus freier Entscheidung, die die For-
derungen innerer ideeller Wesenheit nicht erfüllt, oder aus Einwir-
kung höherer Ordnung.
III.
Metaphysik der Geschichte
Die geschichtliche Kategorienlehre gewann ihre Erkenntnisse
durch Analyse der historischen Wirklichkeit. Sie vermag daher nichts
über „die metaphysischen Hintergründe und den Gang der Ge-
schichte“
1
, auszusagen. Diese sind Thema der Metaphysik der Ge-
schichte. Wohl aber zeigt sie auf, daß in der Geschichte Leben, un-
verwüstliches Leben am Werk ist
2
und Leben ist Spann Geistbereich,
Ubernatur. Schon leibliches Leben betrachtet er als das Vermögen
des Geistes mit den immateriellen Ausgliederungsmitten der Ma-
terie in Gezweiung zu treten.
3
Den Bereich der Natur begrenzt er
auf das Nurmaterielle, das Nurräumliche. Geschichte aber ist Spann
Sphäre des Geistes, Geist kann zwar naturgebunden sein, aber nie
der Natur entstammen. Daher gibt es in der Geschichte keine Ent-
wicklungsgesetze im Sinne naturhafter Notwendigkeit.
In den Umgliederungen der Geschichte enthüllt sich Spanns schöp-
ferisches geistiges Wirken. Dieses wieder deutet auf eine „vorzeit-
liche Wurzel“
4
, auf die Schöpfung aller Wirklichkeit durch Gott.
Über diese Feststellung hinauszugehen, lehnt Spann ab. Er weist
darauf hin, daß das Wesen der Schöpfung dem menschlichen Geist
1
Siehe oben S. 323.
2
Siehe oben S. 323.
3
Der Schöpfungsgang des Geistes, 2. Aufl., Graz 1969, S. 448.
4
Siehe oben S. 331.