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Ordinariat). Sie steht wissenschaftlich im Zeichen von Gesellschafts-

lehre, Volkswirtschaftslehre und Volkstumstheorie. 1914 erschien

die „Gesellschaftslehre“ (Bd 4) mit der Grundlegung des ganzheit-

lichen Verfahrens

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. 1918 erschien das „Fundament der Volkswirt-

schaftslehre“ als Grundlegung der ganzheitlichen Volkswirtschafts-

lehre.

Die Gesellschaftslehre stellt das Hauptwerk des Spannschen

Schaffens für den gesellschaftswissenschaftlichen Bereich dar. Sie

war nach den Worten Spanns im Vorwort zur dritten Auflage „in

frühen Jahren vor dem Kriege“ in einem Wurfe entstanden, hatte

also einen noch nicht 35jährigen Gelehrten zum Verfasser und er-

weist diesen als einen großen Begriffsgeber mit der Gabe und Kraft

zugleich zu strenger Systematik. Das Werk, dessen Hauptgegen-

stand der Gegensatz von Universalismus und Individualismus ist,

jener Gegensatz, der für Spann die Wurzel seines Schaffens war,

nimmt daher eine Schlüsselstellung ein. Wie die Knospe einer Rose,

sich gerade öffnend, die vollendete Gestalt der Blüte erschauen

läßt, so enthält die Gesellschaftslehre in nuce das gesamte ganz-

heitliche System, sowohl der Nationalökonomie, deren Haupt-

werke erst später erschienen, als auch der Kategorienlehre (die im

Vorwort zur zweiten Auflage der Gesellschaftslehre 1922 ange-

kündigt wird und 1924 herauskommt).

Auf Brünner Boden war Spann mitten in die Volkstumskämpfe

zwischen Deutschen und Tschechen geraten. Seine Antwort darauf

war die Entwicklung seiner Lehre vom Volkstum mit den einschlä-

gigen Arbeiten: „Die wissenschaftlichen Grundlagen des National-

bewußtseins“ (1913), „Über den Begriff der Nation“ (1914; Wieder-

abdruck Bd 1, 411 ff.); sodann das umfangreiche Kapitel in der

„Gesellschaftslehre“ selbst über die Einheit der Gemeinschaften

oder das Volkstum (Bd 4, 546 ff.), schließlich „Vom Wesen des

Volkstums — Was ist deutsch?“ (1920; Wiederabdruck in: „Kleine

Schriften zur Wirtschafts- und Gesellschaftslehre“, Bd8, 1 ff.). Im

Sudetendeutschtum, besonders in der sudetendeutschen Jugend,

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Vgl. auch meinen weiteren Beitrag in diesem Band: Schlüsselbegriffe der ganzheitlichen

Gesellschafts- und Staatslehre.