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s c h a f t l i c h g e f a ß t w u r d e und demnach als kausal-

mechanisch, als naturgesetzlich im Sinne der Physik, z. B. nach

Art des Gravitationsgesetzes oder des Fallgesetzes.

Die Volkswirtschaftslehre und Gesellschaftslehre blieb damit,

sofern ihr Gesetzesbegriffe zukamen, Naturwissenschaft; sofern

ihr individuelle Beschreibung zukam, wurde sie Geschichte.

Damit war jedoch die gesamte Gesellschaftswissenschaft zer-

rissen, war ein unversöhnter Gegensatz zurückgelassen; es sollte

gerade die Volkswirtschaftslehre sowohl Geschichte wie nomo-

thetische Wissenschaft, das heißt „Naturwissenschaft“, sein. Und

ferner war damit ein W i d e r s p r u c h m i t d e m T a t -

b e s t a n d e d e r W i s s e n s c h a f t g e g e b e n . Denn die

echte Volkswirtschaftslehre und Gesellschaftslehre ist auch in ihren

Allgemeinbegriffen oder „Gesetzen“ keine Naturwissenschaft,

ihre Gesetze sind keine ursächlich-mechanischen Gesetze, wie ich

zeigen werde.

Mit der Windelbandischen Unterscheidung war wohl die Geschichte

den Naturwissenschaften entrissen, keineswegs aber die Geistes-

wissenschaften, insbesondere nicht die Gesellschaftswissenschaften.

Hiermit möge unser lehrgeschichtlicher Überblick beendet sein.

Wir kommen nun zu unserer s y s t e m a t i s c h e n A u f g a b e :

Wie bestimmen wir den Begriff des Geistes? Was folgt aus dem

Begriffe des Geistes für das Verfahren der Geisteswissenschaften?

Der Begriff des Geistes wurde in der neueren nichtempiristischen

Philosophie in vertiefter Weise bestimmt.

(1) F i c h t e bestimmte den Geist als Selbstsetzung oder Spon-

taneität durch den Satz: „Das Ich setzt sich selbst“. Diese Bestim-

mung geht auf den Begriff der „transzendentalen Apperzeption“

bei Kant zurück und darf als ein unverlierbares Gut der Philosophie

betrachtet werden.

(2) H e g e l bestimmt den Geist als „Bei-sich-selbst-Sein“. Diese

Bestimmung findet sich ebenfalls schon bei Kant, insofern er sagt,

daß das „Ich“ oder „Ich bin“ jede Vorstellung begleite oder be-

gleiten könne. Es ist die Behauptung der Identität in der Vielheit,

der Einheit in der Mannigfaltigkeit, die allem Geistigen, jedem Ich,

zukommt, und die mit jenem „Bei-sich-selbst-Bleiben“ ins rechte