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Ferner „Kleine Schriften“ (Bd8): Hier die Abhandlung „Vom

Wesen des Volkstums“; die Beiträge Spanns zur vierten Auflage des

Handwörterbuchs der Staatswissenschaften, nämlich „Imperialismus“,

„Klasse und Stand“, „Organisation“, „Rangordnung“, „Universalis-

mus“, „Soziologie“, „Eigennutz“. Zu nennen ist auch die Abhand-

lung „Über den Begriff der Nation“ (in: Bd 1, 411 ff.).

Wegen ihrer Bedeutung für die strengere begriffliche Untermaue-

rung seiner Gesellschafts- und Staatslehre muß zum Schluß Spanns

„Kategorienlehre“ genannt werden (Bd 9).

Trotz der frühen Begründung seiner Gesellschaftstheorie — nämlich

bereits in dem ersten großen, systematisch geschlossenen Werke „Ge-

sellschaftslehre“ im Jahre 1914 — und trotz der immer wieder aufge-

nommenen Bearbeitung in den obgenannten Büchern und in zahl-

losen Abhandlungen und Vorträgen ist Spanns Gesellschafts- und

Staatslehre in ihrem Wesen völlig unverändert geblieben: Unverändert

in ihrer Grundlage, der von Spann neubegründeten Wesenstheorie der

Gesellschaft und des Staates, seinem Universalismus: Die „Gesell-

schaftslehre“ bringt ja die Begründung der Ganzheitslehre und damit

die Grundlegung der Verfahrenlehre: „Der Hauptgegenstand des

Buches war mir stets der Gegensatz von Universalismus und Individua-

lismus gewesen“, wie es im Vorwort zur zweiten Auflage heißt

(Bd 4, 5).

Unverändert in ihrer Anknüpfung an das Metaphysische, also an

das Gesellschaft und Staat Transzendierende. So ist bezeichnend, daß

bereits in der ersten Auflage der „Gesellschaftslehre“ neben den bei-

den von Spann unterschiedenen „Einheitstheorien der Gesellschaft“,

nämlich Individualismus und Universalismus, die Abgeschiedenheits-

lehre, also die Lehre von der unmittelbaren Rückverbundenheit des

Menschen an das Übergesellschaftliche, behandelt wird, woran Spann

in allen Auflagen der „Gesellschaftslehre“ festhält.

Aus beiden Gründen, dem verfahrenstheoretischen und dem meta-

physisch-philosophischen, erweist sich die „Gesellschaftslehre“ und

damit seine Gesellschafts- und Staatslehre überhaupt als der wahre

Schlüssel zum Gesamtwerke.

Fragen wir nach der Wurzel dieses im Verlaufe der Spannschen

Geistesarbeit sich so ungemein reich entfaltenden Gedankengebäudes