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sich das Leben und Werden des Menschen vollzieht, sind ihrerseits

ihrem geistigen Sachgehalte nach verschiedenen Gemeinschafts-

kreisen allgemeinerer Art zugeordnet, die zuletzt in die großen

obgenannten Lebenskreise des Gesellschaftsganzen einmünden. So

findet sich jeder Mensch in sehr vielen einander überkreuzenden

Gemeinschaften und Organisationen. Letztlich ist jeder Mensch Glied

jedes Standes, wenn auch in einem jeweils sehr verschiedenen Grade

der Innigkeit und Anteilnahme. Man könnte das als vielfache Glied-

haftigkeit des Einzelnen bezeichnen.

Er steht, um die wichtigsten nochmals aufzuzählen, in folgenden

Ständen:

(1) In der Familie als in einem zugleich geistigen und sinnlich-vital

vergemeinschaftenden Kreise, früher auch in deren Oberverbänden,

den Sippen oder Großfamilien.

(2) In der Wirtschaft, sofern er einem Berufstande angehört.

(3) In der Kirche oder anderen Organisationen des religiösen und

philosophischen Lebens.

(4) In verschiedenen geistig-kulturellen Organisationen, die mehr

oder weniger feste Gestalt haben; in wissenschaftlichen Organisa-

tionen und dergleichen mehr.

(5) Im staatlich-politischen Stande mit seinen vielfachen, inhalt-

lich und rangmäßig verschiedenen Gliederungen.

(6) Außerdem ist er den rechtlichen und den Erziehungseinwir-

kungen aller dieser Stände unterworfen.

Aus dem Grade der Innigkeit der Eingliederung und aus der

Leistung des Einzelnen ergibt sich sein Rang innerhalb jedes Lebens-

kreises, das heißt, ob er mit niedriger, vermittelnder oder schöp-

ferischer Geistigkeit, ob er als Führender oder Geführter dem je-

weiligen Stande angehört.

Diese Rangstellung gibt ihrerseits wiederum den Grund für Ver-

gemeinschaftungen und Verbindungen zwischen den Ranggleichen

verschiedener Stände ab und verstärkt die Buntheit des gesamt-

gesellschaftlichen Gefüges. Dies geschieht auch noch dadurch, daß

jeder dieser Lebenskreise oder Stände in hohem Maße die Verrich-

tungen des anderen übernehmen kann, z. B. die Familie Aufgaben

des Berufstandes, des Staates, der Kirche; die Berufstände Auf-

gaben der kulturellen und politischen Verbände; diese wiederum