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Beziehungen und Probleme sich ergeben, welche als die spezifisch
nationalökonomischen“ gelten, in keiner Weise erbracht worden
1
.
Trotz dieser Einwendungen dürfte die stoffliche, sozusagen
technologisch gerichtete Auffassung heute die Oberhand haben. So
sagt Cassel, ein sonst kritisch veranlagter Theoretiker, bezeichnend:
„Die Volkswirtschaft muß wohl aus Zweckmäßigkeitsgründen von der
Technologie geschieden werden, aber nirgends findet eine sachliche
Trennung der Volkswirtschaft von der Technik statt.“
2
Dieser
Standpunkt ist von bewundernswerter Folgerichtigkeit, aber
grundfalsch. Man überlege doch, welche ganz anderen Aufgaben ein
Maschinenbauingenieur und ein kaufmännischer Leiter in der
Maschinenfabrik haben. Der erstere hat die Ursächlichkeit (technische
Kausalität) als Gegenstand vor sich, der andere vor allem das
„Kalkulieren“, den Ein- und Verkauf.
Unter denen, welche zuerst die zum Siege gekommene
materialistisch-technische Auffassung zurückzuweisen versucht
haben, war, wenn von Adam Müller abgesehen wird, Hermann der
bedeutendste
3
. Er erklärt, daß nicht die Güter, vielmehr nur ihre
„quantitativen Wertverhältnisse“ Gegenstand der Volkswirtschafts- /
lehre seien. Wirtschaft ist ihm die „messende, ordnende, Mittel und
Zweck abwägende Tätigkeit, der sich in wesentlich gleicher Weise alle
. . . materiellen Geschäfte unterwerfen müssen, welche lediglich auf
die Befriedigung von Bedürfnissen gerichtet sind . . . Die Darlegung
der Gesetze. . ., nach denen die quantitative Zuratehaltung der Güter
zu möglichst wirksamer Befriedigung der Bedürfnisse . . . erfolgt, ist
die Aufgabe der ... Volkswirtschaftslehre ...“ Wirtschaftslehre ist
„Größenlehre der Güter“. Wie verheißend diese Betonung des
„Zuratehaltens“, der „abwägenden Tätigkeit“ auch in dieser
Begriffsbestimmung ist, die Berufung auf „materielle Geschäfte“ und
auf stoffliche „Güter-Quantitäten“ beweist, daß die Befreiung vom
stofflichen (technischen) Gesichtspunkte nicht ganz gelang.
Die zweite große Schwierigkeit im Begriffe der Wirtschaft, mit
welcher eine andere, reinere Auffassung zu kämpfen hat, ist die,
1
Alfred Amonn: Objekt und Grundbegriffe der theoretischen Nationalökonomie,
Wien 1911, S. 83 f.
2
Gustav Cassel: Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag, Göttingen 1900, S. 7.
3
Friedrich Benedikt Wilhelm von Hermann: Staatswissenschaftliche
Untersuchungen, 1832, 2. Aufl., Wien 1870, S. 67 f.