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lernten, nämlich zum Begriffe des Leistungselementes, ferner zum

Begriff der Leistungsgröße, der Leistungsarten (welche sich als

Leistungen im Gebilde darstellten) und endlich der Leistungsabfolge,

als morphologische Grundbegriffe der einwurzeligen Wirtschaft noch

hinzugesellen: der Begriff des Gefüges (formell: Kategorie der

Entsprechung; sachlich: Kategorie der Ebenbildlichkeit), der Begriff

des Ablaufes oder Lebens der Wirtschaft (Kategorie des Kreislaufes und

der Umschlagzeit), endlich der Begriff des Vorganges zur

Wiederherstellung der Entsprechung (Verschiebung).

Arbeit und Gut als letzte Leistungselemente, Nutzen und Wert als

Leistungsgrößen beziehungsweise als Wirtschaftsrechenbegriffe; die

Leistungsarten: des Gebrauches, des positiven und negativen Kapitals,

des Kapitals höherer Ordnung, des Vorkapitals und der Rücklage;

endlich die Leistungsabfolge nach Zielferne und Zielnähe — das waren

die allgemeinen Grundbegriffe der Wirtschaft, wenn diese als

leistungsmäßiges System angeschaut wird. Sie sind alle einwurzelig.

Der Gesamtzusammenhang der einwurzeligen Gebilde (die

geschlossene Einzelwirtschaft) hat einen bestimmten Bauplan, dessen

Gliederung durch die Leistungsarten und Leistungsabfolge wesentlich

bestimmt ist. (Die oben

1

erwähnte „Leistungsbeeinflussung“ durch

Wettbewerb ist bereits polygenetisch bedingt.)

§ 18. Die vielwurzeligen oder verkehrswirtschaftlichen

Leistungserscheinungen

I.

Die Gebilde höherer Ordnung

Wenn zwei oder mehrere Wirtschaften, sich ergänzend,

Zusammenwirken, werden sie damit zu Gliedern eines neuen, höheren

/ Ganzen oder Gesamtganzen. Dieses unterscheidet sich wesentlich

von dem bisher betrachteten, einwurzeligen Gebilde. Wir nennen es

vielwurzeliges (polygenetisches) oder verkehrswirtschaftliches oder

kongregales Gebilde oder endlich Gebilde höherer Ordnung.

„Vielwurzelig“ oder „polygenetisch“ nennen wir das Gebilde, weil die

darin ausgegliederten Leistungen grundsätzlich von mehreren

Wirtschaften stammen müssen, „verkehrswirtschaftlich“, weil zwei

formell selbständig aufgebaute Wirtschaften miteinander in Verkehrs-

1

Siehe oben S. 138 f.