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lernten, nämlich zum Begriffe des Leistungselementes, ferner zum
Begriff der Leistungsgröße, der Leistungsarten (welche sich als
Leistungen im Gebilde darstellten) und endlich der Leistungsabfolge,
als morphologische Grundbegriffe der einwurzeligen Wirtschaft noch
hinzugesellen: der Begriff des Gefüges (formell: Kategorie der
Entsprechung; sachlich: Kategorie der Ebenbildlichkeit), der Begriff
des Ablaufes oder Lebens der Wirtschaft (Kategorie des Kreislaufes und
der Umschlagzeit), endlich der Begriff des Vorganges zur
Wiederherstellung der Entsprechung (Verschiebung).
Arbeit und Gut als letzte Leistungselemente, Nutzen und Wert als
Leistungsgrößen beziehungsweise als Wirtschaftsrechenbegriffe; die
Leistungsarten: des Gebrauches, des positiven und negativen Kapitals,
des Kapitals höherer Ordnung, des Vorkapitals und der Rücklage;
endlich die Leistungsabfolge nach Zielferne und Zielnähe — das waren
die allgemeinen Grundbegriffe der Wirtschaft, wenn diese als
leistungsmäßiges System angeschaut wird. Sie sind alle einwurzelig.
Der Gesamtzusammenhang der einwurzeligen Gebilde (die
geschlossene Einzelwirtschaft) hat einen bestimmten Bauplan, dessen
Gliederung durch die Leistungsarten und Leistungsabfolge wesentlich
bestimmt ist. (Die oben
1
erwähnte „Leistungsbeeinflussung“ durch
Wettbewerb ist bereits polygenetisch bedingt.)
§ 18. Die vielwurzeligen oder verkehrswirtschaftlichen
Leistungserscheinungen
I.
Die Gebilde höherer Ordnung
Wenn zwei oder mehrere Wirtschaften, sich ergänzend,
Zusammenwirken, werden sie damit zu Gliedern eines neuen, höheren
/ Ganzen oder Gesamtganzen. Dieses unterscheidet sich wesentlich
von dem bisher betrachteten, einwurzeligen Gebilde. Wir nennen es
vielwurzeliges (polygenetisches) oder verkehrswirtschaftliches oder
kongregales Gebilde oder endlich Gebilde höherer Ordnung.
„Vielwurzelig“ oder „polygenetisch“ nennen wir das Gebilde, weil die
darin ausgegliederten Leistungen grundsätzlich von mehreren
Wirtschaften stammen müssen, „verkehrswirtschaftlich“, weil zwei
formell selbständig aufgebaute Wirtschaften miteinander in Verkehrs-
1
Siehe oben S. 138 f.