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an Güter sind Gebilde wie die Fabrik und deren Gewerbebetrieb, ferner

das Landgut und Bergwerk; in diesen allen werden die stofflichen oder

unbedingt-passiven Güter hergestellt. Gehört auch die Herstellung

(Werkerzeugung) der Arbeitskraft, das Lehren, Unterrichten hierher?

Das ist nicht der Fall. L e h r e n g e h ö r t n i c h t z u r

W e r k r e i f e d e r W i r t s c h a f t , d e n n e s v e r m a g i n

k e i n e m F o r t g a n g e d e r H e r s t e l l u n g g e n u ß r e i f e

G ü t e r z u e r z e u g e n .

Ein anderer zweifelhafter Fall, der meist nicht zur Hervorbringung

gerechnet wird, ist mit der persönlichen Dienstleistung gegeben. Diese

gehört aber tatsächlich zur Erzeugung und daher in ihren zielfernen /

Stadien insbesondere auch zur Werkreife; denn die Arbeit als solche

vermag hier wohl dem Endverbrauch zu dienen, sie wurde aber nicht

durch Lehren, sondern erst durch Anwendung des Gelehrten

hervorgebracht.

1

Zur Werkreife gehört ferner das Aufbewahrungswesen

(Konservenfabriken, Lagerhäuser, Speicher, Kühlhäuser und anderes),

da es eine Werkerhaltung in sich schließt, sozusagen ein O r g a n

d e r Z e i t l i c h k e i t d e r W i r t s c h a f t darstellt.

Zur Werkreife gehört noch das kongregale Gebilde der

Versicherung, sei es als „Selbstversicherung“ oder „wechselseitige“ oder

unternehmungsmäßig betriebene Versicherung; sie wirkt als negative

Kapitalleistung

2

in ähnlicher Weise an der wirklichen Herstellung der

Güter mit wie eine Schutzvorrichtung gegen Unfall an einer Maschine,

indem sie nämlich diese Herstellung durch Schadenverteilung

gewährleistet und verstetigt.

Zur Werkreife gehört endlich auch die Ortsreife oder der

(technische) Verkehr, worüber aber besser später zu sprechen sein

wird

3

.

Die Werkreife zeigt am deutlichsten die Schichtung der Zielferne

und Zielnähe ihrer Gebilde beziehungsweise ihrer Leistungen. U r -

e r z e u g u n g (Urproduktion) nennt man die erste Stufe der

jeweiligen betreffenden Werkreife (also insbesondere Landwirtschaft,

Forstwirtschaft, Bergbau); Weitererzeugung oder Veredlung und

Fertigerzeugung die weiteren Stufen auf allen Gebieten und Arten der

Reife (sowohl bei der Marktreife wie Gemeinsamkeitsreife, wie

Vorreife, wie sich noch zeigen wird).

1

Weiteres über das Lehren unten S. 219 ff.

2

Siehe oben S. 124 f.

3

Siehe unten S. 207 f.