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chenden „Zwischenhandel“. Diesem vorwärtsgehenden Güterstrom

entspricht ein Geldstrom, indem das Geld an allen Umschlagpunkten

die Umsätze vermittelt. Anders ist es aber mit der Marktreife des Geldes

selber bestellt. Sofern Geld als Ware auftritt (und nur dann muß es

Marktreife erhalten), wird ihm die Marktreife im Bank-, Börsen- und

Sparkassenwesen verliehen. Dadurch strömt das Geld aus allen Teilen

der Volkswirtschaft wie zu einemMittelpunkt auf diesen bankmäßigen

Markt, strömt von ihm als geliehenes Geld wieder ab, begleitet den

Güterstrom wie jedes andere Geld und strömt durch Rückzahlung

wieder zum bankmäßigen Mittelpunkt zurück. Geld als Ware (als

Gegenstand des Geldhandels) strömt also immer nur vom Besitzer zum

Markt (Bank), vom Markt zum Gebraucher (Entleiher) und wieder

zurück, um von hier, indem es eine neue Bestimmung erhält, wieder

denselben Weg zu nehmen. Das Geld als Tauschmittel dagegen geht in

gerader Folge mit den Umsatzpunkten des Güterstromes kreislaufartig

(als Begleitreihe) weiter. Auch dies kann man sich ähnlich wie oben

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bildlich veranschaulichen.

C. Die G e b i l d e d e r G e n u ß r e i f e

Alle Güter, die den Markt zum letztenmal passieren, treten in eine

verbrauchende Wirtschaft ein und erhalten nun vor dem Ver- / brauch

noch eine letzte Feile, die Genußreife. Die Genußreife ist Werkreife

letzter Stufe, nichts wie eine Fortsetzung der Werkreife bis zu den

letzten Sprossen der Stufenleiter der Leistungen. — Die Gebilde der

Genußreife sind: der Haushalt (= Genußreife für eigene Rechnung,

eigenwirtschaftliche Enderzeugung); für fremde Rechnung: die

Gasthausindustrie und alle Art von Fremdenindustrie (Herberge und

Pension); auch Schauspielhaus, Konzertunternehmung und

dergleichen sind Gebilde der Genußreife. Fleisch, Salz, Mehl, Zucker,

selbst Möbel beim Händler sind noch keine genußfähigen Güter. Diese

Eigenschaft erlangen sie erst, wenn sie zum genußfähigen Erzeugnis im

Haushalte oder Gasthaus verarbeitet werden, als Speise eßfertig auf

dem Tische oder als Geräte im Zimmer benützungsbereit dastehen.

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1

Siehe oben S. 206 f. — Ober das Verhältnis der Marktreife zu der später zu

behandelnden „Gemeinsamkeitsreife“ siehe unten S. 216.