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B. Die G e b i l d e d e r M a r k t r e i f e
In den Gebilden der Marktreife erhalten die Güter ihre
Markteigenschaft. Das Gut in der Hand des Erzeugers kann noch keinen
Nutzen stiften. Es kann dies erst kraft des bestmöglichen
Leistungswechsels, das heißt aber kraft des bestmöglichen (des
zahlungsfähigsten) Marktes.
Handel und Arbitrage verleihen stofflichen Gütern die
Markteigenschaft. Spekulation verleiht ihnen außerdem die Z e i t -
e i g e n s c h a f t , die Markt-Zeitreife (die als eigene Unterstufe
behandelt werden könnte);
die Arbeitsvermittlung, ein meist gemeinnützig organisiertes, von den
Franzosen richtig „bourse du travail“ genanntes Gebilde, verleiht dem
aktiven Element, das aber versachlicht und zum Gute wird, nämlich den
Arbeitsleistungen, ihren Markt;
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ferner gehört hierher das Werbe- und Ausstellungswesen, das
gleichfalls Gütern Markteigenschaft verleiht, allerdings aber oft nur als
Hilfsgebilde, sofern es ein Werkzeug in Händen des Handels ist.
Großhandel und Kleinhandel haben die Bedeutung, je dem
Großmarkt oder dem Kleinmarkt zu dienen: der Großhandel ist
gewissermaßen Urerzeugung in der Marktreife, der Klein- und
Einzelhandel steht der Stufe der Genußreife näher.
Verbrauchervereine,
Einkaufsgenossenschaften,
Verkaufsorganisationen der Kartelle und dergleichen sind gleichfalls
Gebilde der Marktreife; sie haben nicht den Sinn, die Leistung höherer
Ordnung, die der Handel erfüllt, nämlich Gütern die
Markteigenschaften zu verleihen, auszuschalten, sondern diese
Leistungen nur auf einfachere und billigere Weise zu erfüllen.
Gebilde höherer Ordnung, die nicht der Marktreife von werkreifen
Gütern, sondern vorzugsweise deren Repräsentanten (Geld, Kredit,
Wertpapieren) dienen, sind Bank und Börse. Bank und Börse schließen
gleichfalls nur Handels- und Spekulationsgeschäfte in sich, jedoch mit
Kredit und mit Geldkapital statt mit den werkreifen Gütern selbst. Die
Hauptleistung höherer Ordnung, die das Bankwesen erfüllt, ist daher
diese, das verfügbare Kapital der Volkswirtschaft an sich zu saugen und
es den Verwendern zuzuführen, so daß hier nicht wie vom Handel
werkreife Güter auf den Markt oder vom Markt zum Verbraucher
(Kleinmarkt) gebracht werden, sondern Geld auf den Markt und vom
Markt zum Gebrau-