Previous Page  65 / 471 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 65 / 471 Next Page
Page Background

[48]

6.5

Veräußerlichung entgegenstehenden Widerstände . . .“ Diese „Umsetzung“ oder

Verwirklichung kann nur als Ursächlichkeit des Mittels gedacht sein. Allerdings verwirrt

Schäffle diesen Begriff wieder, indem er auch Organisation, Verwaltung und

Betriebsführung zur Technik rechnet. „Es sind nicht bloß einfache, sondern auch

zusammengesetzte Kunstaufgaben, und nicht bloß Kunstaufgaben der Herstellung,

Gründung oder O r g a n i s a t i o n , sondern auch der Nutzung, Betriebsführung und

V e r w a l t u n g zu lösen.“

1

Andreas V o i g t hat in seiner „Technischen Ökonomie“ erklärt:

. über

g e g e b e n e M i t t e l verfügen, das heißt über deren Verwendung entscheiden“,

bilde die „wirtschaftliche Aufgabe“, dagegen „einen g e g e b e n e n Z w e c k zu

erreichen, ohne daß die Mittel vorgeschrieben sind, also die zur Erreichung des Zwecks

geeigneten Mittel ... zu finden oder zu wählen“, bilde die „technische Aufgabe . . .“.

2

In

dieser Bestimmung liegt implicite ein Wirtschaftsbegriff, der dem unsrigen gleicht; ein

Begriff von Technik gleich dem unsrigen. Denn danach kann deutlich die technische

Aufgabe nur darin bestehen, die Ursächlichkeit der Mittel zu finden. Wenn der Zweck

feststeht und die Mittel frei sind, kann nur deren ursächliche Eignung über ihre

Anwendung entscheiden — eine Auffassung, die mit der oben entwickelten

übereinstimmt.

3 4

Friedrich von G o t t l - O t t l i l i e n f e l d sieht „das Technische bei irgendeiner

Handlung ... in der Art und W e i s e d e s V o r g e h e n s , . . “ . „Technik im

s u b j e k t i v e n Sinne ist die K u n s t d e s r e c h t e n W e g e s z u m

Z w e c k . Technik im o b j e k t i v e n Sinne ist das a b g e k l ä r t e G a n z e

d e r V e r f a h r e n u n d H i l f s m i t t e l d e s H a n d e l n s

1

Albert Schäffle: Bau und Leben des sozialen Körpers, Bd 2, 2. Aufl., Tübingen

1896, S. 176 und 177.

2

Andreas Voigt: Technische Ökonomie (Wirtschaft und Recht der Gegenwart,

herausgegeben von Leopold von Wiese, Bd 2), Tübingen 1912, S. 222; siehe auch S. 228.

3

In seiner Aufsatzreihe: Das System der ökonomischen Wissenschaften (Zeitschrift

für Sozialwissenschaft, Neue Folge, Jg 1917), die mir bei Abfassung der ersten Auflage

nicht bekannt war, hat Voigt den obigen, 1912 (Wirtschaft und Recht der Gegenwart,

Bd 2) niedergelegten Wirtschaftsbegriff leider wieder getrennt. Es heißt dort: „Das

Verfügen über Mittel zu Zwecken ist . . . der Inhalt der t e c h n i s c h e n

T ä t i g k e i t : deren . . . Erkenntnis ist der Gegenstand der T e c h n i k als

Wissenschaft . . . Die Technik betrachtet die Zwecke objektiv, ganz ohne Rücksicht auf

den Endzweck der Bedürfnisbefriedigung. Werden dagegen die Zwecke im Hinblick auf

diesen gemeinsamen Endzweck aller betrachtet, dann ist die Betrachtung nicht

technisch, sondern pragmatisch.“ Dies ergibt die Wissenschaft der „Pragmatik“. „Sie und

die Technik bilden den Inbegriff der praktischen Wissenschaften. Die Ökonomik . . .

steht nicht neben diesen, sondern ist beiden untergeordnet.“ (S. 744 f.) Hiermit hat sich

Voigt den Weg zum Ziel wieder verschüttet, auf dem er in der Arbeit von 1912 schon

gewesen war, und meines Erachtens auch die „Systematik der ökonomischen

Wissenschaften“ verfehlt.

4

Friedrich von Gottl-Ottlilienfeld: Wirtschaft und Technik (Grundriß der

Sozialökonomik, Abt. 2, Tübingen 1914), S. 205 und 206.