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von Sparen, „Verschwendung“. Kurz gesagt heißt sparen, dafür sorgen,

daß jeder Vorzweck für den Endzweck, dem er zugedacht ist,

vollständig in Geltung bleibe. Ausgleichen und Sparen sind die beiden

Erscheinungsformen der Unzulänglichkeit, der Knappheit aller

Vorzwecke

gegenüber

allen

Endzwecken.

Aber

der

Ausgleichsgrundsatz ist der ursprünglichere; der Spargrundsatz leitet

sich aus dem Ausgleichungsgrundsatz ab, er ist nur seine folgerichtige

Aufrechterhaltung, Durchführung.

Es sei hervorgehoben, daß „Sparen“ in dem hier angewandten Sinne nicht

„Erübrigen“, nicht Er-sparen heißt, sondern nur: Festhalten an dem, der Knappheit der

Mittel angepaßten, „sparsamen“ Wirtschaftsplan

1

.

Als die bestimmenden Merkmale im Begriffe der Wirtschaft fanden

wir folgende:

1.

„Mittel für Ziele“ im Sinne von Vor- / zwecken zu Endzwecken

bilden das Grundverhältnis aller Wirtschaft, bestimmen ihre

zweckhafte (teleologische) Natur (zum Unterschied der ursächlichen,

die technisch ist);

2. Knappheit der Mittel (Vorzwecke) ist die Entstehungsbedingung

wirklicher Wirtschaft aus dieser Welt von Wertbeziehungen heraus,

weil erst, wenn dann nicht alle Ziele Vorzwecke haben (das heißt

erreicht werden können), die verschiedene G ü l t i g k e i t der Mittel

(angesichts der verschiedenen Gültigkeit der Zwecke) zur Erwägung

kommt;

3. Ausgleichen und Sparen sind die Erscheinungsformen des

Knappheitsverhältnisses der Vorzwecke zu den Endzwecken.

In diesen Bestimmungen liegt nicht, daß die Wirtschaft aus der

Knappheit abgeleitet wäre! Diesen Fehler begehen alle jene Lehren,

welche

die

Wirtschaft

auf

M e n g e n v e r h ä l t n i s s e

(Quantitätsverhältnisse) der Güter gründen (früher Hermann und

Cassel, später Schumpeter). In jenen Bestimmungen liegt vielmehr: daß

die Wirtschaft aus dem Verhältnis der G ü l t i g k e i t e n von Ziel und

Vorziel entstehe; daß also Wirtschaft entstehe, indem die

verschiedenen Gültigkeitsgrade der Zwecke den nicht hinreichenden

Vorzwecken (Mitteln) jeweils ganz bestimmte Gültigkeit als Vorzwecke

verleihen, sie demgemäß ausgleichend für die wichtigsten Ziele (Ziele

größten Geltungsgrades) ordnen, sinngemäß gliedern. Die Endzwecke

werden so zu Bedingungen für die Gültigkeit der Vorzwecke. — Alles

dieses ist nun näher zu entwickeln.

1

Weiteres siehe unten, S. 77 f.