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1.
ein r a n g m ä ß i g e s O r d n e n d e r M i t t e l n a c h
M a ß g a b e d e r W i c h t i g k e i t d e r Z i e l e , eine Stufenleiter
der Gültigkeit der Mittel, wir nennen dieses Rangordnen kurz:
Abwägen der Mittel; dieses rangordnende Abwägen bedeutet aber
zugleich
2.
ein H e r a u s w ä h l e n d e r M i t t e l f ü r d i e j e w e i l s
d r i n g e n d s t e n w i c h t i g s t e n Z i e l e .
Die „Auswahl“ oder, wie wir sie auch nennen wollen, „ F ü r - w a h l
“ der Mittel auf Grund der erwogenen, aufgestellten Rangordnung ist
nur die andere Seite des rangmäßigen Ordnens der Mittel (des
Abwägens), gleichsam die Seite des Entschlusses. In der Fürwahl der
Mittel wird Aufgabe und Erfolg aller Wirtschaft entschieden, nämlich:
ob ein Mittel für die Erreichung eines Zieles mit Rücksicht auf die
Schädigung oder Förderung anderer Ziele auf- gewendet werden soll
oder nicht; genauer ausgedrückt: ob es mit Rücksicht auf die Geltung
verschiedener Ziele einem gegebenen, bestimmten Ziel als Vorzweck
dienen soll oder nicht. Die Fürwahl des Mittels schließt in sich, daß das
Mittel endgültig seiner Bestimmung g e w i d m e t wird. Von dieser
Seite her gesehen, ist die Fürwahl zugleich: Widmung, das heißt
Zuweisung des fürgewählten Mittels für sein Ziel.
Damit haben wir zwei Grundmomente des Wirtschaftens vor uns:
das Moment der „Fürwahl“ oder „Widmung“ (der Zuweisung des
Mittels für eine bestimmte Zielerreichung); und das dieser
Entscheidung zugrunde liegende rangordnende „Abwägen“ der Mittel,
welches ist: eine Bestimmung der Gültigkeit aller Mittel, eine
Bestimmung ihrer Rangstellung angesichts der verschiedenen Wichtig-
/ keit der Ziele und angesichts dessen, daß nicht alle Ziele erreicht
werden können (Knappheit), und ferner angesichts dessen, daß die
Mittel soweit möglich a l l e n Zielen, die ja in innerem Gültig-
keitszusammenhange stehen, dienen sollen.
„Fürwahl“
oder
„Widmung“
und
„Abwägen“
oder
„Rangordnungsbestimmung“ sind nur zwei Seiten eines und desselben
Momentes. Dennoch ist es wichtig, dieselben auseinander zu halten.
„Abwägen“ schließt in sich die schon ermittelte Kategorie des
Gültigkeitsgrades oder Ranges; „Widmen“ schließt in sich die Kategorie
der Leistung. „Widmung des Mittels“ heißt zu einer Leistung für ein
bestimmtes Ziel widmen. „Leistung“ heißt dabei: sinnvolle Vorstufe für
den Endzweck werden, ein Stück Erreichung (kraft der im