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Vorzweck enthaltenen Ursächlichkeit) des Zieles werden, heißt:
Anteilnahme am Ziele. Die fürwählende Entscheidung darüber,
welches Mittel für welches Ziel gelten soll, das Widmen oder Zuweisen
der Mittel für Ziele, bedeutet also die Festlegung derselben auf eine
bestimmte „Leistung“ oder Verrichtung bei Erreichung des Zieles
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.
B. Der w i r t s c h a f t l i c h e G r u n d s a t z
Das Moment des Abwägens der Mittel hinwider schließt noch keine
nach außen gehende Leistungszuweisung (Widmung) der Mittel in
sich, sondern schafft erst die Stufenleiter, nach der die Widmung
erfolgen kann. Von der Knappheit der Mittel zur Unbegrenztheit der
Ziele muß eine Brücke geschlagen werden. Wie ausgeführt, geschieht
dies: kraft des Geltungsbereiches der Endzwecke, welcher die
Vorzwecke (Mittel) ganz in seinen Bann zieht und sie daher zu einer
ihm angemessenen r a n g m ä ß i g e n Stufenleiter ordnet. Diese
rangmäßige Ordnung als solche haben wir nun zu betrachten. Mit ihr
ist nämlich der Grundsatz jedes wirtschaftlichen Tuns, die Absteckung
jedes wirtschaftlichen Weges, der sogenannte „wirtschaftliche
Grundsatz“ bestimmt.
Im Begriffe der unzureichenden, der knappen Mittel liegt, daß nur
ein Teil des Zieles erreicht werden kann — nur ein Teil, aber jener, der
noch möglich ist. Man pflegt diesen eben noch möglichen Teil den
„möglichst großen“ oder „größtmöglichen“ Teil zu nennen. Diese
„möglichst große“ Erfolgerzielung heißt das „ w i r t s c h a f t l i c h
E r s t e “ (Prinzip), der „wirtschaftliche Grundsatz“ — eine stilistisch
vielleicht zweckmäßige, aber, begrifflich genau genommen, bereits
tautologische Wendung, da das jeweils noch „Mögliche“ notwendig das
„Größt“mögliche ist. „Möglich“ heißt eben nicht: weniger als möglich!
Denn wäre in irgendeinem Falle der mögliche Teil der / Erreichung des
Zieles kleiner, so wäre er weniger als der „mögliche“ Teil. Streng gefaßt,
darf es also nur heißen: der „ m ö g l i c h e “ T e i l d e r
Z i e l e r r e i c h u n g . Die übliche Formel „größtmöglicher“ Erfolg
oder „möglichst große“ Zielerreichung für den wirtschaftlichen
Grundsatz enthält schon eine Tautologie.
Eine doppelt tautologische Fassung des wirtschaftlichen
Grundsatzes, die noch immer vorherrscht, ist aber die, daß er in der Er-
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Weiteres über den Begriff der Leistung unten S. 95 ff. und öfter.