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Vorzweck enthaltenen Ursächlichkeit) des Zieles werden, heißt:

Anteilnahme am Ziele. Die fürwählende Entscheidung darüber,

welches Mittel für welches Ziel gelten soll, das Widmen oder Zuweisen

der Mittel für Ziele, bedeutet also die Festlegung derselben auf eine

bestimmte „Leistung“ oder Verrichtung bei Erreichung des Zieles

1

.

B. Der w i r t s c h a f t l i c h e G r u n d s a t z

Das Moment des Abwägens der Mittel hinwider schließt noch keine

nach außen gehende Leistungszuweisung (Widmung) der Mittel in

sich, sondern schafft erst die Stufenleiter, nach der die Widmung

erfolgen kann. Von der Knappheit der Mittel zur Unbegrenztheit der

Ziele muß eine Brücke geschlagen werden. Wie ausgeführt, geschieht

dies: kraft des Geltungsbereiches der Endzwecke, welcher die

Vorzwecke (Mittel) ganz in seinen Bann zieht und sie daher zu einer

ihm angemessenen r a n g m ä ß i g e n Stufenleiter ordnet. Diese

rangmäßige Ordnung als solche haben wir nun zu betrachten. Mit ihr

ist nämlich der Grundsatz jedes wirtschaftlichen Tuns, die Absteckung

jedes wirtschaftlichen Weges, der sogenannte „wirtschaftliche

Grundsatz“ bestimmt.

Im Begriffe der unzureichenden, der knappen Mittel liegt, daß nur

ein Teil des Zieles erreicht werden kann — nur ein Teil, aber jener, der

noch möglich ist. Man pflegt diesen eben noch möglichen Teil den

„möglichst großen“ oder „größtmöglichen“ Teil zu nennen. Diese

„möglichst große“ Erfolgerzielung heißt das „ w i r t s c h a f t l i c h

E r s t e “ (Prinzip), der „wirtschaftliche Grundsatz“ — eine stilistisch

vielleicht zweckmäßige, aber, begrifflich genau genommen, bereits

tautologische Wendung, da das jeweils noch „Mögliche“ notwendig das

„Größt“mögliche ist. „Möglich“ heißt eben nicht: weniger als möglich!

Denn wäre in irgendeinem Falle der mögliche Teil der / Erreichung des

Zieles kleiner, so wäre er weniger als der „mögliche“ Teil. Streng gefaßt,

darf es also nur heißen: der „ m ö g l i c h e “ T e i l d e r

Z i e l e r r e i c h u n g . Die übliche Formel „größtmöglicher“ Erfolg

oder „möglichst große“ Zielerreichung für den wirtschaftlichen

Grundsatz enthält schon eine Tautologie.

Eine doppelt tautologische Fassung des wirtschaftlichen

Grundsatzes, die noch immer vorherrscht, ist aber die, daß er in der Er-

1

Weiteres über den Begriff der Leistung unten S. 95 ff. und öfter.