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dieser Bestimmung nur das durchgeführt, was im Begriff des verbündeten

Handelns schon beschlossen lag. Nicht nur die Politik, auch der Krieg ist

anstaltbildend; er geht nur nicht auf Hervorrufung einzelner, bestimmter Ver-

anstaltungen, sondern indem er sich auf die Beziehungen von Staat zu Staat

richtet, auf große Systeme staatlicher Veranstaltung.

Auf Grund aller dieser Bestimmungen dürfte nun leicht klar-

gestellt werden können, inwiefern und warum die verschiedenen

Arten des Handelns nicht in gleicher, sondern in ganz verschiedener

Weise Gegenstand gesellschaftswissenschaftlicher Theorie und Er-

forschung / sind. Bekanntlich ist ja nur das wirtschaftliche Han-

deln Gegenstand einer eigenen Theorie, der Volkswirtschaftslehre,

während es von den anderen Systemen des Handelns Theorien sol-

cher Art nicht gibt. Diese bisher unerklärte Sonderstellung der

Volkswirtschaftslehre ergibt sich aus der Sonderstellung des Zweck-

handelns (Mittelbeschaffendes Handeln = Gliederbau von Lei-

stungen) von selbst.