[376/377]
453
dieser Bestimmung nur das durchgeführt, was im Begriff des verbündeten
Handelns schon beschlossen lag. Nicht nur die Politik, auch der Krieg ist
anstaltbildend; er geht nur nicht auf Hervorrufung einzelner, bestimmter Ver-
anstaltungen, sondern indem er sich auf die Beziehungen von Staat zu Staat
richtet, auf große Systeme staatlicher Veranstaltung.
Auf Grund aller dieser Bestimmungen dürfte nun leicht klar-
gestellt werden können, inwiefern und warum die verschiedenen
Arten des Handelns nicht in gleicher, sondern in ganz verschiedener
Weise Gegenstand gesellschaftswissenschaftlicher Theorie und Er-
forschung / sind. Bekanntlich ist ja nur das wirtschaftliche Han-
deln Gegenstand einer eigenen Theorie, der Volkswirtschaftslehre,
während es von den anderen Systemen des Handelns Theorien sol-
cher Art nicht gibt. Diese bisher unerklärte Sonderstellung der
Volkswirtschaftslehre ergibt sich aus der Sonderstellung des Zweck-
handelns (Mittelbeschaffendes Handeln = Gliederbau von Lei-
stungen) von selbst.