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Zielerreichung, welche wie psychologisch die Vernichtung des Bedürfnisses, so

wirtschaftlich die Vernichtung des Zieles in sich schließt.

Hiermit ist das Wirtschaftliche ebensowohl vom Psychologischen strengstens

geschieden, wie zugleich in Verlaufsabschnitte gegliedert. Jener Abschnitt, in

welchem sich die wirtschaftliche Tätigkeit abspielt, ist der mittlere: die nach

ihrem Rang, ihrer Gültigkeit für das Ziel, ihrer Gliedhaftigkeit im Gebäude

der Mittel zu betrachtenden Handlungen.

Die Erforschung des Gebäudes der Leistungen ist die Aufgabe der

theoretischen Volkswirtschaftslehre. Durch die Begriffsbestimmung

der Volkswirtschaftslehre als einer Leistungslehre (nicht als einer

Wert- und Preislehre!), ist die Volkswirtschaftslehre im universali-

stischen Sinne gefaßt.

Individualistisch wäre die Bestimmung der Wirtschaft als eines Zusammen-

wirkens vieler einzelner Wirtschafter, die begrifflich autark gefaßt werden

können, als ob plötzlich viele Robinsone zur Arbeitsteilung übergehend eine

verkehrswirtschaftliche Verbindung (Markt, Geld, Handel usw.) eingingen. Da-

durch entsteht ein atomhaftes Gegeneinanderwirken der Wirtschafter; nach

der eindeutigen, durch „Egoismus“ gegebenen Bestimmtheit jedes Wirtschafts-

atoms ist dieses Gesamtgebilde gleichfalls eindeutig, ist es m e c h a n i s c h -

u r s ä c h l i c h bestimmt („ordre naturel“ Quesnays und des Liberalismus). Die

Volkswirtschaftslehre soll auf diese Weise eine kausale Wissenschaft werden,

welche mechanisch-ursächliche Gesetze aufstellt, gleich der Naturwissenschaft /

(z. B. die Smith-Ricardischen Preisgesetze). — Die Voraussetzungen dieser

Schlußkette sind aber vollständig falsch. Die Volkswirtschaft ist gerade das

Gegenteil: ein Ganzes aus Gliedern (Handlungen und Gütern), die Glieder

durch ihre Leistungen bestimmt, das ist in einem Geltungsverhältnis, nicht aber

in einem ursächlichen Zusammenhange

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Weiteres siehe unten fünftes Buch, S. 644 f.; vgl. ferner mein Buch: Funda-

ment der Volkswirtschaftslehre, 4. Aufl., Jena 1929, S. 297 ff.