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D r i t t e r A b s c h n i t t

Die Verbündung

Um das schwierige Gebiet der Bündnisse richtig zu überblicken,

muß man von vornherein streng auseinanderhalten:

(1)

die Ergebnisse des Verbündens, die „Bündnisse“ selbst, als

fertige Gebilde gesehen (die stets veranstaltet, organisiert sind);

(2)

dasjenige gleichartige Handeln, welches die Grundlage für eine

Verbündung abgibt, welches erst verbündet wird (z. B. das Streiken

vieler Einzelner, das zur Verbündung zum Zwecke gemeinsamen

Streikens führt); — Verbündbar ist, wie wir oben

1

schon erkann-

ten, das Handeln vieler dann, wenn es auf einen gleichen Zweck

gerichtet ist und dadurch das Gepräge von g e m e i n s a m e m

Handeln annimmt;

(3)

das H a n d e l n der Bündnisse als solcher, z. B. des Streik-

vereins, das Handeln in der „Politik“ überhaupt

2

.

Zu (2): Neben diesem gemeinsamen Handeln, das unbedingt ver-

bündet sein muß, um als solches zur Erscheinung zu gelangen, gibt es

aber noch außerdem ein Handeln, das zwar gleichartig, aber nur

äußerlich gleichgerichtet und nicht verbündet ist. Es liegt dann vor,

wenn viele zwar gleiche Handlungen vollziehen, aber dabei jeweils

einen eigenen, nicht einen gemeinsamen Gegenstand haben. Jede

wirtschaftliche Tätigkeit bietet ein Beispiel: so haben alle Schlosser,

alle Lokomotivführer gleiche Arbeitsverrichtungen; wie könnten

sie aber d i e s e Handlungen verbünden? Das ist unmöglich, weil

sie sich nicht auf einen gemeinsamen Zweck richten; es sind nur

g l e i c h a r t i g e Arbeitsziele, nicht aber gleiche (im Sinne von ge-

meinsam), nicht dieselben konkreten Ziele für alle. Daher ist dieses

Handeln zwar gleichartig, aber nicht verbündbar. Jene Handlungen

sind zwar Glieder ihrer Betriebe, aber Glieder von Bündnissen

werden sie erst mittelbar, nämlich dadurch, daß Menschen, die glei-

1

Siehe S. 452.

2

Davon später, siehe unten S. 476 ff.