Z w e i t e r A b s c h n i t t
Die Stufen ausgezeichneter Ausgliederungsfülle oder die
Einheitsgebilde: Volkstum, Recht und Staat
Mit der bloßen Tatsache der vereinheitlichenden Ausgleichsvor-
gänge, Werbung und Wertentlehnung, welche die Spaltung der Ge-
sellschaft in getrennte und kämpfende Gruppen mildern, sowie mit
der Anwendung von Macht
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ist die Einheit des menschlichen Ge-
sellschaftslebens noch nicht verbürgt. Dazu bedarf es tief in der Aus-
gliederungsordnung verankerter Sicherungen. Diese liegen allge-
mein in der Erscheinung der „Stufe“, deren Wesen ist, alle Teilgan-
zen zu vereinigen, im besonderen aber in der ausgezeichneten, ab-
rundenden Ausgliederungsfülle bestimmter Stufen. Im geistigen
Stufenbaue ist das V o l k s t u m , im Stufenbaue des Handelns der
S t a a t diese Stufe besonderer Einheit und Fülle. Zum Staate, der
obersten Anstalt, gehört das R e c h t , die Einheit der Satzungen.
I. Die Einheit der Gemeinschaften oder das Volkstum
Die große Bedeutung dieses Stoffes erfordert eine gründlichere
Behandlung. Denn die heutige Gesellschaftslehre muß darüber end-
lich einmal Klarheit schaffen und die wissenschaftlichen Grundlagen
des Nationalbewußtseins, das im letzten Jahrhundert bei allen Völ-
kern / zu so großer Bedeutung gekommen ist, prüfen. Notgedrun-
gen muß daher bei diesem Gegenstande weiter ausgegriffen werden.
Die Vielfältigkeit und Unsicherheit der Ansichten lassen eine Ent-
wicklung der Begriffe auf lehrgeschichtlicher Grundlage als einzige
Möglichkeit vollständiger Klärung und ehrlicher Auseinanderset-
zung erscheinen.
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Siehe oben S. 512 f.