566
[475/476/477]
w e r t e e i n g e h e n . Ohne diese zur geistigen Verbindung / unentbehrliche
Sprachgleichheit wäre höchstens ein Bundes- und Sympathieverhältnis, aber
keinerlei völkische Eingliederung denkbar. Der genügende Grundstock eigener
höherer geistiger Gemeinschaft fehlt hier deswegen, weil es sich um kleine
Volkssplitter handelt (die zudem überlegenen großen Volkskulturen gegenüber-
stehen). Im Kreise der Gebildeten ist eben der eigentliche Sitz des Volkstums.
Die Menge umgibt sie mehr als stummer Genosse, als Echo, aber auch als
Kräftevorrat. Wäre daher ein solches abgesplittertes Volk zahlreich, so würde
es eine genügende Menge eigener Gebildeter erzeugen, die seiner arteigenen
Geschichte und Anlage gemäß eine eigene, neue Volkheit begründeten.
Wie groß soll nun die Zahl sein, wo ist die Grenze? Dafür gibt es keinen
bestimmten Wert, denn es kommt sowohl auf die Überlegenheit des aufsaugen-
den Volkstums wie auf die eigene Hervorbringungskraft der aufzusaugenden
Gruppe an. Einen lehrreichen Grenzfall bilden die T s c h e c h e n . Ihre Ge-
bildeten waren bis etwa 1866 gänzlich deutsch, das tschechische Volksleben von
deutschem Wesen sehr durchdrungen, die Menge daher dem österreichischen
Staatsgedanken ergeben, so daß ein ähnliches Verhältnis wie zwischen Basken und
Spaniern wohl denkbar erschien. Daß es sich auf die Dauer nicht einstellte, lag
sowohl an der großen Zahl der Tschechen wie zugleich an ihrem Rückhalt
an der übrigen großen Slawenwelt und schließlich daran, daß die innere Über-
legenheit der deutschen Kultur in einer Zeit rein materiellen Aufschwunges und
der Verflachung unserer Bildung wenig zur Geltung kommen konnte, während
zugleich die politischen Machtmittel den Händen der Deutschen in Österreich
(nicht ohne eigene Schuld) entglitten.
Von demselben Gesichtspunkte aus ist die E r s c h e i n u n g v e r s c h i e -
d e n e n V o l k s t u m s b e i g l e i c h e r S p r a c h e zu beurteilen. Die Lok-
kerung des kulturellen Zusammenhanges ist bei gleicher Sprache sehr wohl mög-
lich. So vor allem, wenn starke räumliche Trennung eintritt wie beim übersee-
ischen Siedlungsvolk ( P f l a n z e n v o l k s t u m , Kolonialvolkstum). Es ist aber
dann nicht der neue Lebensraum, die neuen äußeren Daseinsbedingungen, viel-
mehr der in sich geschlossene, selbständige Vergemeinschaftungsprozeß, welcher
die verhältnismäßige relative Selbständigkeit des neuen Volkstums begründet. Dies
ist der klassische Fall aller Kolonialvölker. Australier und Amerikaner haben sich
von England, Afrikaner von Holland, Frankokanadier von Frankreich losgesagt.
Politische und wirtschaftliche Konflikte mit dem Mutterlande bilden bloß den
Anlaß, eine innerlich schon angebahnte Trennung auch äußerlich zum Bewußt-
sein und womöglich zur politischen Durchführung zu bringen. Die Verschieden-
heit der neuen Gemeinschaft vom Muttervolk braucht dabei nicht sehr groß zu
sein, so daß noch innige Verbindung und Sympathie bestehen bleiben kann, wie
es z. B. im Verhältnis Australiens zu England usw. der Fall ist. Wenn aber zur
Trennung noch große Rassenverschiedenheiten hinzukommen, wird die ver-
gemeinschaftende Bedeutung der Sprache ganz in den Hintergrund treten. So
namentlich bei den spanisch und portugiesisch sprechenden Südamerikanern,
aber auch in den Vereinigten Staaten gegenüber England. — Nicht so grell wie
bei den Südamerikanern, aber doch im Grundsatze gleich liegt der Fall der Nor-
weger gegenüber den Dänen. Die Sprachgleichheit vermag die inneren (rassen-
mäßig, räumlich, geschichtlich usw. bedingten) Verschiedenheiten der Gemein-
schaftsinhalte nicht zu überbrücken.
/
Überblickt man die Erscheinungen völkischer Einheit bei ver-
schiedener Sprache, und völkischer Trennung bei gleicher Sprache