E r s t e r A b s c h n i t t
Das Bevölkerungswesen
Die Grundtatsachen des Bevölkerungswesens sind: Tod und Ge-
burt, Abwanderung und Zuwanderung, der in der Statistik soge-
nannte „Bevölkerungswechsel“. Dazu kommen noch die Eheschlie-
ßungen als jene veranstaltenden Handlungen, welche die „Familie“
begründen, die Organisation für die Entstehung, wie für körper-
liche und geistige Erziehung neuer Menschen.
Das Bevölkerungswesen hat es mit rein zahlenmäßigen Größen zu
tun, wird daher mittels statistischer Verfahren behandelt. Zugleich
liegt hier das Hauptgebiet aller Statistik. Die bloß zahlenmäßige
Aufzeichnung genügt nämlich nicht. Es müssen durch Erfassung der
richtigen Verhältnisse und Gliederungen der Größe untereinander
schwierige Messungen aller Art vorgenommen werden. Allein schon
die Aufgabe, z. B. die Sterbevorgänge einer Bevölkerung zu messen,
bereitet die mannigfachsten Schwierigkeiten. („Sterbetafeln“, „Ab-
sterbeordnung“, „Sterblichkeitsziffern“ bezeichnen solche verschie-
denen Messungsweisen.)
Im Bevölkerungswesen als der zahlenmäßigen Gesamtheit aller
Träger gesellschaftlicher Erscheinungen ist die Grundlage für die
H ä u f u n g , das ist das oftmalige Nebeneinandersein von gesell-
schaftlichen Vorgängen, gegeben. Daher muß jede statistische Be-
trachtung gesellschaftlicher Tatsachen auf diese Grundlage Bezug
nehmen. / Wirtschaftsstatistik und Moralstatistik z. B. ist ohne
Berücksichtigung
von
Altersgliederung,
Geschlechtsgliederung,
Dichte, Wanderung der Bevölkerung usw., also ohne Zuhilfenahme
bevölkerungsstatistischer Begriffe, undenkbar. Es kann daher ohne
bevölkerungsstatistische Grundlage keinerlei Statistik mit Erfolg
getrieben werden. Das Fehlen dieser Grundlage ist denn auch immer
die Ursache des Pfuschertums auf diesem Gebiet
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Über den Unterschied bloßer Häufung und leistungsmäßiger Verbunden-