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E r s t e r A b s c h n i t t

Das Bevölkerungswesen

Die Grundtatsachen des Bevölkerungswesens sind: Tod und Ge-

burt, Abwanderung und Zuwanderung, der in der Statistik soge-

nannte „Bevölkerungswechsel“. Dazu kommen noch die Eheschlie-

ßungen als jene veranstaltenden Handlungen, welche die „Familie“

begründen, die Organisation für die Entstehung, wie für körper-

liche und geistige Erziehung neuer Menschen.

Das Bevölkerungswesen hat es mit rein zahlenmäßigen Größen zu

tun, wird daher mittels statistischer Verfahren behandelt. Zugleich

liegt hier das Hauptgebiet aller Statistik. Die bloß zahlenmäßige

Aufzeichnung genügt nämlich nicht. Es müssen durch Erfassung der

richtigen Verhältnisse und Gliederungen der Größe untereinander

schwierige Messungen aller Art vorgenommen werden. Allein schon

die Aufgabe, z. B. die Sterbevorgänge einer Bevölkerung zu messen,

bereitet die mannigfachsten Schwierigkeiten. („Sterbetafeln“, „Ab-

sterbeordnung“, „Sterblichkeitsziffern“ bezeichnen solche verschie-

denen Messungsweisen.)

Im Bevölkerungswesen als der zahlenmäßigen Gesamtheit aller

Träger gesellschaftlicher Erscheinungen ist die Grundlage für die

H ä u f u n g , das ist das oftmalige Nebeneinandersein von gesell-

schaftlichen Vorgängen, gegeben. Daher muß jede statistische Be-

trachtung gesellschaftlicher Tatsachen auf diese Grundlage Bezug

nehmen. / Wirtschaftsstatistik und Moralstatistik z. B. ist ohne

Berücksichtigung

von

Altersgliederung,

Geschlechtsgliederung,

Dichte, Wanderung der Bevölkerung usw., also ohne Zuhilfenahme

bevölkerungsstatistischer Begriffe, undenkbar. Es kann daher ohne

bevölkerungsstatistische Grundlage keinerlei Statistik mit Erfolg

getrieben werden. Das Fehlen dieser Grundlage ist denn auch immer

die Ursache des Pfuschertums auf diesem Gebiet

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Über den Unterschied bloßer Häufung und leistungsmäßiger Verbunden-