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gesellschaftlicher Lebenskreis, endlich Stand, sind also gleichbedeu-

tende Begriffe.

Man muß sich also bei diesem Begriffe „Stand“ von den üblichen

Bedeutungen loslösen und nicht an Adelsstand, Grundherrschaft,

Bürgerstand, Berufstand, Offiziersstand, usw. denken. Eher an das

lateinische Wort Status, das die durch die Verrichtung bestimmte

Stellung im Ganzen und dessen Ordnungszustand als solchen bezeich-

net. Man kann diesen ganzheitlichen Begriff des „Ständischen“

nicht verbeispielen an einer bestimmten historisch festgelegten

Gesellschaftsform, auch nicht der mittelalterlichen. Das ist sicherlich

ein gewisser Nachteil dieser Begriffsgebung, daß sie leicht festgelegte

Gedankenverbindungen auslöst. Leider kann keine Theorie diese

Gefahren ganz ausschließen. Spann wollte ja auch anfangs statt des

Terminus „Universalismus“ den Terminus „Sozialismus“ wählen —

was wegen dessen Festlegung ebenso unmöglich gewesen war.

Wesen des Standes ist, eine bestimmte Art der Ganzheit oder

diese arteigen auszudrücken, diesen arteigenen Teilinhalt der Ganz-

heit darzubringen, ein Darbringen, das die Verrichtung für die Ganz-

heit oder die Leistung des Standes in der Ganzheit bedeutet.

„Stand“ bedeutet daher:

(1) Ausdruck von Ganzheit zu sein.

(2) Arteigener Ausdruck von Ganzheit, ein bestimmter Leistungs-

oder Lebenskreis der Ganzheit zu sein.

(3) In gliedhafter Gegenseitigkeit oder Entsprechung Stand unter

anderen Ständen zu sein.

2

2. Geistiger Stand und handelnder Stand

All das wird noch deutlicher durch die U n t e r s c h e i d u n g

v o n g e i s t i g e m u n d h a n d e l n d e m S t a n d . Für Spann

ist die Gesellschaft zunächst geistige Wesenheit. Sie gliedert sich da-

her zunächst in die geistursprünglichen Teilganzen aus: Religion,

Philosophie, Wissenschaft, Kunst, Sinnlichkeit. Jene Lebenskreise, in

denen die Inhalte der Kultur zur Erscheinung kommen: die geistigen

Stände.

Aber alles Geistige muß sich im Handeln verwirklichen: