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„Ganzes aus Leistungen“ heißt: ein Ganzes, das sich in Leistungen

a u s g l i e d e r t . Diese Ausgliederung geschieht in jeder Wirtschaft

(in jener der Steinzeit wie in der heutigen, in der kommunistischen

Wirtschaft wie in der kapitalistischen) notwendig nach einer

objektiven Sachordnung, obgleich der V o l l z u g sich allerdings in

den Handlungen der Wirtschafts - S u b j e k t e abspielt. Den sachlich

vorgezeichneten grundsätzlichen Gang dieser Ausgliederung nennen

wir

die

Ausgliederungsordnung.

Der

Begriff

der

Ausgliederungsordnung ist die notwendige Ergänzung des Begriffes

der Leistung.

Der Inhalt der Ausgliederungsordnung ist bestimmt durch die

grundsätzlichen Inhalte der Ausgliederung, welche wir die Teilinhalte,

Reifearten, Bereiche oder Teilganzen der Wirtschaft nennen wollen; /

und durch den Stufenbau. Die sachlichen Bereiche oder Teilganzen,

die gleichsam den inhaltlichen „Bauplan“ der Wirtschaft ausmachen

und später

1

näher dargelegt werden, sind: die Hervorbringungsreife,

die Gemeinsamkeitsreife und die Vorreife. Der Stufenbau der

Wirtschaft ist gegeben durch die absteigende Reihe: Weltwirtschaft,

Volkswirtschaft, Unterganze der Volkswirtschalt, insbesondere die

Wirtschaftszweige und Geschäftszweige, seien sie nun in Verbänden

zünftig organisiert oder nicht, die Betriebe und endlich die

Haushaltungen

2

.

B.

Hieraus ergeben sich folgende Einteilungen der Leistungen oder

Kategorien:

1.

Nach der verschiedenen Weise ihres Gliedseins überhaupt, das

heißt

nach

der

t ä t i g e n

o d e r

e r l e i d e n d e n

A n t e i l n a h m e

d e r

L e i s t u n g e n

u n d

L e i s t u n g s t r ä g e r (Unterscheidung der führenden und

geführten Mittel)

3

.

2.

Nach

der

Zugehörigkeit

zu

den

sachlichen

Ausgliederungsgebieten oder Teilganzen, das heißt nach den A r t e n

d e r L e i s t u n g e n . Wir unterschieden bisher neben der Leistung

nur die Leistungsgröße. Nun werden sich außerdem ergeben: der

Leistungsträger (das gleichsam hinter der Leistung stehende Mittel),

ferner die Leistungsarten, Leistungsabfolgen und die Bewährung der

Leistungen oder die allgemeine Erfolgskategorie (Produktivität) der

Wirtschaft

4

.

1

Siehe unten S. 202 ff.

2

Siehe unten S. 161 f. und 223 f.