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„Ganzes aus Leistungen“ heißt: ein Ganzes, das sich in Leistungen
a u s g l i e d e r t . Diese Ausgliederung geschieht in jeder Wirtschaft
(in jener der Steinzeit wie in der heutigen, in der kommunistischen
Wirtschaft wie in der kapitalistischen) notwendig nach einer
objektiven Sachordnung, obgleich der V o l l z u g sich allerdings in
den Handlungen der Wirtschafts - S u b j e k t e abspielt. Den sachlich
vorgezeichneten grundsätzlichen Gang dieser Ausgliederung nennen
wir
die
Ausgliederungsordnung.
Der
Begriff
der
Ausgliederungsordnung ist die notwendige Ergänzung des Begriffes
der Leistung.
Der Inhalt der Ausgliederungsordnung ist bestimmt durch die
grundsätzlichen Inhalte der Ausgliederung, welche wir die Teilinhalte,
Reifearten, Bereiche oder Teilganzen der Wirtschaft nennen wollen; /
und durch den Stufenbau. Die sachlichen Bereiche oder Teilganzen,
die gleichsam den inhaltlichen „Bauplan“ der Wirtschaft ausmachen
und später
1
näher dargelegt werden, sind: die Hervorbringungsreife,
die Gemeinsamkeitsreife und die Vorreife. Der Stufenbau der
Wirtschaft ist gegeben durch die absteigende Reihe: Weltwirtschaft,
Volkswirtschaft, Unterganze der Volkswirtschalt, insbesondere die
Wirtschaftszweige und Geschäftszweige, seien sie nun in Verbänden
zünftig organisiert oder nicht, die Betriebe und endlich die
Haushaltungen
2
.
B.
Hieraus ergeben sich folgende Einteilungen der Leistungen oder
Kategorien:
1.
Nach der verschiedenen Weise ihres Gliedseins überhaupt, das
heißt
nach
der
t ä t i g e n
o d e r
e r l e i d e n d e n
A n t e i l n a h m e
d e r
L e i s t u n g e n
u n d
L e i s t u n g s t r ä g e r (Unterscheidung der führenden und
geführten Mittel)
3
.
2.
Nach
der
Zugehörigkeit
zu
den
sachlichen
Ausgliederungsgebieten oder Teilganzen, das heißt nach den A r t e n
d e r L e i s t u n g e n . Wir unterschieden bisher neben der Leistung
nur die Leistungsgröße. Nun werden sich außerdem ergeben: der
Leistungsträger (das gleichsam hinter der Leistung stehende Mittel),
ferner die Leistungsarten, Leistungsabfolgen und die Bewährung der
Leistungen oder die allgemeine Erfolgskategorie (Produktivität) der
Wirtschaft
4
.
1
Siehe unten S. 202 ff.
2
Siehe unten S. 161 f. und 223 f.