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3.
Nach der Zugehörigkeit der Leistungen zu den Stufen der
Wirtschaft ergibt sich ihr S t u f e n w e r t , das ist die
Konkretisierung als Betriebsglied, Glied der Volkswirtschaft, der
Weltwirtschaft und so fort.
4.
Ein Mittel kann zugleich mehrere Leistungen vollziehen, das
heißt, eine Leistung zugleich Glied mehrerer Ganzheiten sein
(Tierzucht ist Erzeugung von Fleisch, Häuten, Arzneimitteln und so
fort). Diese vielfache Gliedhaftigkeit bedeutet vielfache Gesetztheit
einer und derselben Leistung zu gleicher Zeit
1
.
C.
Zu Leistung und Ausgliederungsordnung kommt noch der
bisher kaum beachtete und bekannte Begriff des Primates oder
Vorranges. Nach dem uralten Platonisch-Aristotelischen Satze „Das
Ganze ist vor dem Teile“ hat das Ganze den Primat oder Vorrang vor
dem Unterganzen, und die Unterganzen stufenweise herab den
Vorrang vor den leistenden Gliedern. Ebenso hat das Ganze den
Vorrang gegenüber seinen Teilinhalten oder Teilganzen
2
.
/
Den gewonnenen Grundbegriffen reihen sich noch jene im
nächsten Abschnitt gesondert zu behandelnden morphologischen
oder gestaltlichen Grundbegriffe an, die sich in der
Ausgliederungsordnung aus dem Begriffe der Stufe ergeben: das
G e b i l d e (die Unterganzheit) und die E n t s p r e c h u n g oder
Korrelation
3
.
§ 8. Die Leistungsträger oder leistenden Elemente
I.
Die Gliederung der Mittel: führende und geführte Mittel
Der Begriff des Mittels ist nur gegeben durch seine Gliedhaftigkeit,
durch seine leistende Anteilnahme am Ziel.
Nicht alle Mittel sind nun von gleicher Gliedhaftigkeit, von gleicher
Stellung im Gliederbau der Mittel. Wie unterscheiden sie sich hierin?
In der Antwort auf diese Frage liegt der Weg vom abstrakten Begriff
der Wirtschaft als einem Gebäude von Mitteln schlechthin zu ihrem
lebendigen, leibhaftigen Dasein beschlossen, das sich in deren
1
Siehe unten S. 115 und 169 ff.
2
Näheres darüber siehe unten S. 223 f.: vgl. ferner mein Buch: Tote und
lebendige Wissenschaft, 4. Aufl., Jena 1935, S. 79 ff. und öfter — Vgl. ferner meine
Gesellschaftsphilosophie, München 1928, S. 74 ff. und 106 ff.
3
Siehe unten § 14 ff., S. 141 ff.