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3.

Nach der Zugehörigkeit der Leistungen zu den Stufen der

Wirtschaft ergibt sich ihr S t u f e n w e r t , das ist die

Konkretisierung als Betriebsglied, Glied der Volkswirtschaft, der

Weltwirtschaft und so fort.

4.

Ein Mittel kann zugleich mehrere Leistungen vollziehen, das

heißt, eine Leistung zugleich Glied mehrerer Ganzheiten sein

(Tierzucht ist Erzeugung von Fleisch, Häuten, Arzneimitteln und so

fort). Diese vielfache Gliedhaftigkeit bedeutet vielfache Gesetztheit

einer und derselben Leistung zu gleicher Zeit

1

.

C.

Zu Leistung und Ausgliederungsordnung kommt noch der

bisher kaum beachtete und bekannte Begriff des Primates oder

Vorranges. Nach dem uralten Platonisch-Aristotelischen Satze „Das

Ganze ist vor dem Teile“ hat das Ganze den Primat oder Vorrang vor

dem Unterganzen, und die Unterganzen stufenweise herab den

Vorrang vor den leistenden Gliedern. Ebenso hat das Ganze den

Vorrang gegenüber seinen Teilinhalten oder Teilganzen

2

.

/

Den gewonnenen Grundbegriffen reihen sich noch jene im

nächsten Abschnitt gesondert zu behandelnden morphologischen

oder gestaltlichen Grundbegriffe an, die sich in der

Ausgliederungsordnung aus dem Begriffe der Stufe ergeben: das

G e b i l d e (die Unterganzheit) und die E n t s p r e c h u n g oder

Korrelation

3

.

§ 8. Die Leistungsträger oder leistenden Elemente

I.

Die Gliederung der Mittel: führende und geführte Mittel

Der Begriff des Mittels ist nur gegeben durch seine Gliedhaftigkeit,

durch seine leistende Anteilnahme am Ziel.

Nicht alle Mittel sind nun von gleicher Gliedhaftigkeit, von gleicher

Stellung im Gliederbau der Mittel. Wie unterscheiden sie sich hierin?

In der Antwort auf diese Frage liegt der Weg vom abstrakten Begriff

der Wirtschaft als einem Gebäude von Mitteln schlechthin zu ihrem

lebendigen, leibhaftigen Dasein beschlossen, das sich in deren

1

Siehe unten S. 115 und 169 ff.

2

Näheres darüber siehe unten S. 223 f.: vgl. ferner mein Buch: Tote und

lebendige Wissenschaft, 4. Aufl., Jena 1935, S. 79 ff. und öfter — Vgl. ferner meine

Gesellschaftsphilosophie, München 1928, S. 74 ff. und 106 ff.

3

Siehe unten § 14 ff., S. 141 ff.