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chenden „Zwischenhandel“. Diesem vorwärtsgehenden Güterstrom
entspricht ein Geldstrom, indem das Geld an allen Umschlagpunkten
die Umsätze vermittelt. Anders ist es aber mit der Marktreife des Geldes
selber bestellt. Sofern Geld als Ware auftritt (und nur dann muß es
Marktreife erhalten), wird ihm die Marktreife im Bank-, Börsen- und
Sparkassenwesen verliehen. Dadurch strömt das Geld aus allen Teilen
der Volkswirtschaft wie zu einemMittelpunkt auf diesen bankmäßigen
Markt, strömt von ihm als geliehenes Geld wieder ab, begleitet den
Güterstrom wie jedes andere Geld und strömt durch Rückzahlung
wieder zum bankmäßigen Mittelpunkt zurück. Geld als Ware (als
Gegenstand des Geldhandels) strömt also immer nur vom Besitzer zum
Markt (Bank), vom Markt zum Gebraucher (Entleiher) und wieder
zurück, um von hier, indem es eine neue Bestimmung erhält, wieder
denselben Weg zu nehmen. Das Geld als Tauschmittel dagegen geht in
gerader Folge mit den Umsatzpunkten des Güterstromes kreislaufartig
(als Begleitreihe) weiter. Auch dies kann man sich ähnlich wie oben
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bildlich veranschaulichen.
C. Die G e b i l d e d e r G e n u ß r e i f e
Alle Güter, die den Markt zum letztenmal passieren, treten in eine
verbrauchende Wirtschaft ein und erhalten nun vor dem Ver- / brauch
noch eine letzte Feile, die Genußreife. Die Genußreife ist Werkreife
letzter Stufe, nichts wie eine Fortsetzung der Werkreife bis zu den
letzten Sprossen der Stufenleiter der Leistungen. — Die Gebilde der
Genußreife sind: der Haushalt (= Genußreife für eigene Rechnung,
eigenwirtschaftliche Enderzeugung); für fremde Rechnung: die
Gasthausindustrie und alle Art von Fremdenindustrie (Herberge und
Pension); auch Schauspielhaus, Konzertunternehmung und
dergleichen sind Gebilde der Genußreife. Fleisch, Salz, Mehl, Zucker,
selbst Möbel beim Händler sind noch keine genußfähigen Güter. Diese
Eigenschaft erlangen sie erst, wenn sie zum genußfähigen Erzeugnis im
Haushalte oder Gasthaus verarbeitet werden, als Speise eßfertig auf
dem Tische oder als Geräte im Zimmer benützungsbereit dastehen.
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Siehe oben S. 206 f. — Ober das Verhältnis der Marktreife zu der später zu
behandelnden „Gemeinsamkeitsreife“ siehe unten S. 216.