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Falsch ist es, Haushalt, Gasthof und so fort als im Bereiche des

„Verbrauches“ liegend aufzufassen, wie dies heute allgemein geschieht.

Es handelt sich hier vielmehr um Gebilde der Fertigerzeugung, der

letzten Werkreife — wie denn auch z. B. im Herbergsund

Verpflegungswesen für Fremde sehr richtig von Fremden- „industrie“

gesprochen wird.

Nicht alle Güter, welche den Markt passieren, kommen vom Markt

endgültig zur Genußreife. Alle Zwischengüter passieren den ersten

Markt nur, um eine neue, höhere, dem Ziele nähere Werkreife

durchzumachen und später abermals auf den zweiten, dritten Markt zu

kommen, wie wir früher gesehen haben.

Umgekehrt gibt es Güter, die den Markt überhaupt nicht passieren,

sondern mit der Werkreife auch schon Genußreife erlangen. Hierzu

gehört:

1.

alles, was im eigenen Betriebe, im eigenen Haushalt erzeugt wie

verzehrt wird;

2.

manche Verrichtungselemente erlangen aber überhaupt nur die

Möglichkeit der Werkreife durch unmittelbare Genußreife, und zwar

sind dies vornehmlich sogenannte persönliche Dienstleistungen (also

die bedingten Güter), sowohl die Leistungen des Arbeiters, des

Dienstboten wie des Staates. Der Arbeiter und ebenso der

Rechtsanwalt, der Richter, der Arzt, die Schutztätigkeit der Polizei und

der Feuerwehr, die persönlichen Dienste der Dienerschaft — alle diese

und viele andere können zumeist nur verwirklicht werden, wenn ein

unmittelbarer Verbraucher da ist, der sie nützt: die Markt- und

Genußreife zu haben, ist also Bedingung schon für ihre Entstehung,

ihre Werkreife. Klar ersichtlich ist, daß dies auch bei allen

organisatorischen Leistungen der Fall sein muß. Man kann keinen /

Fabrikbetrieb organisieren ohne Fabrik, oder wenigstens nicht, ohne

daß sie zugleich mit den ordnenden Leistungen geschaffen wird.

Der erste Schritt in der Betrachtung der Teilganzen oder Reifearten

der Wirtschaft ist getan. Die H e r v o r b r i n g u n g s r e i f e zeigte

sich gegliedert in W e r k r e i f e u n d M a r k t r e i f e ; die

Werkreife wieder in S t o f f r e i f e , Z e i t r e i f e u n d O r t s -

r e i f e , die Marktreife in jene des G e l d e s (das Finanz-, Bank- und

Kreditgeschäft) und jene der W a r e (Handel). Die Genußreife zeigte

sich nur als Sonderfall der Werkreife. — Die Hervorbrin-