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Falsch ist es, Haushalt, Gasthof und so fort als im Bereiche des
„Verbrauches“ liegend aufzufassen, wie dies heute allgemein geschieht.
Es handelt sich hier vielmehr um Gebilde der Fertigerzeugung, der
letzten Werkreife — wie denn auch z. B. im Herbergsund
Verpflegungswesen für Fremde sehr richtig von Fremden- „industrie“
gesprochen wird.
Nicht alle Güter, welche den Markt passieren, kommen vom Markt
endgültig zur Genußreife. Alle Zwischengüter passieren den ersten
Markt nur, um eine neue, höhere, dem Ziele nähere Werkreife
durchzumachen und später abermals auf den zweiten, dritten Markt zu
kommen, wie wir früher gesehen haben.
Umgekehrt gibt es Güter, die den Markt überhaupt nicht passieren,
sondern mit der Werkreife auch schon Genußreife erlangen. Hierzu
gehört:
1.
alles, was im eigenen Betriebe, im eigenen Haushalt erzeugt wie
verzehrt wird;
2.
manche Verrichtungselemente erlangen aber überhaupt nur die
Möglichkeit der Werkreife durch unmittelbare Genußreife, und zwar
sind dies vornehmlich sogenannte persönliche Dienstleistungen (also
die bedingten Güter), sowohl die Leistungen des Arbeiters, des
Dienstboten wie des Staates. Der Arbeiter und ebenso der
Rechtsanwalt, der Richter, der Arzt, die Schutztätigkeit der Polizei und
der Feuerwehr, die persönlichen Dienste der Dienerschaft — alle diese
und viele andere können zumeist nur verwirklicht werden, wenn ein
unmittelbarer Verbraucher da ist, der sie nützt: die Markt- und
Genußreife zu haben, ist also Bedingung schon für ihre Entstehung,
ihre Werkreife. Klar ersichtlich ist, daß dies auch bei allen
organisatorischen Leistungen der Fall sein muß. Man kann keinen /
Fabrikbetrieb organisieren ohne Fabrik, oder wenigstens nicht, ohne
daß sie zugleich mit den ordnenden Leistungen geschaffen wird.
Der erste Schritt in der Betrachtung der Teilganzen oder Reifearten
der Wirtschaft ist getan. Die H e r v o r b r i n g u n g s r e i f e zeigte
sich gegliedert in W e r k r e i f e u n d M a r k t r e i f e ; die
Werkreife wieder in S t o f f r e i f e , Z e i t r e i f e u n d O r t s -
r e i f e , die Marktreife in jene des G e l d e s (das Finanz-, Bank- und
Kreditgeschäft) und jene der W a r e (Handel). Die Genußreife zeigte
sich nur als Sonderfall der Werkreife. — Die Hervorbrin-