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gungsreife hat aber andere Teilinhalte vor sich: die

Gemeinsamkeitsreife und die Vorreife.

II. Die Gemeinsamkeitsreife

In der organisierten, z. B. zünftlerischen oder kommunistischen,

Wirtschaft wird jede Wirtschaftshandlung von Anbeginn in ihre

gliedhafte Stelle hineingeboren. Aber auch in der individualistischen

Wirtschaft, wo (scheinbar) jeder tut, „was er will“, kann eine solche

Vorsorge keineswegs entbehrt werden — wie die klassischen und

nachklassischen Theorien der Verkehrswirtschaft fälschlich

annehmen. Vielmehr ist es auch in der individualistischen Wirtschaft

nötig: alle Leistungen von Anbeginn so zu bedingen und zu formen,

daß sie als im G a n z e n e n t h a l t e n auftreten. Diese Erkenntnis

ist verfahrenmäßig und sachlich entscheidend. Denn nur was die

Gemeinschaftlichkeit, die G l i e d h a f t i g k e i t besitzt, kann

entstehen, kann leben. Für diese Gliedhaftigkeit, dieses Enthaltensein

im Ganzen sorgt das „Kapital höherer Ordnung“, auf das wir früher

1

schon stießen. Wir nennen die Leistung des Kapitals höherer Ordnung:

die V e r l e i h u n g d e r G e m e i n s a m k e i t s r e i f e a n a l l e

W i r t s c h a f t s m i t t e l . — Unter „Kapital höherer Ordnung“

verstehen wir dabei jene Wirtschaftsmittel, die:

1. von allen für alle hergestellt werden (z. B. ein Handelsvertrag, die

Bauordnung, die Marktordnung, das Patentrecht); die aber

2.

nicht nur als passive Mittel von allen gebraucht werden können,

sondern auch als tätige, als veranstaltende, als s c h ö p f e r i s c h e

Mittel auftreten. Sowohl als erleidende wie als schöpferische gestalten

sie die anderen Leistungen, machen sie gliedhaft, lassen sie in der

Ganzheit enthalten sein. Die Benützung des Patentrechtes z. B. zeigt

deutlich sowohl die tätige wie die leidende Form des Kapitals höherer

Ordnung. Das Patentrecht r e i z t den Wirtschafter zu Erfindungen an

(es ist / tätig); ist die Erfindung aber schon gemacht und wird dann das

Patent als Wirtschaftsmittel benützt, so verhält es sich erleidend,

ähnlich wie ein anderes Werkzeug auch.

Es ist schon deutlich, daß die Leistung des Kapitals höherer

Ordnung,

die

„Gemeinsamkeitsreife“,

auch

einfach

„ O r g a n i s a t i o n s l e i s t u n g “ genannt werden kann. Beispiele

für die Lei-

1

Siehe oben S. 125 ff.