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schaft, nicht für Unwirtschaftlichkeit. „Empirische“ Gesetze hingegen gibt es
strenggenommen nicht, es sei denn, daß man gewisse Faustregeln, das ist
unvollkommene Begriffsbildungen, so nennen wollte. „Empirische Gesetze“ beruhen
nur auf dem unnotwendigen Zusammentreffen verschiedener Umstände, sie sind eine
komplexe, vermittelte Regelmäßigkeit, die erst noch in ihre Grundbestandteile
aufzulösen ist.
Als die beiden Hauptgebiete der verrichtlichen Begriffsbildung
ergaben sich uns von Anfang an dasjenige der Leistungen selbst und der
Leistungsgrößen. Damit schied sich uns die Volkswirtschaftslehre in die
beiden großen Hauptabteilungen der Leistungsgrößen oder der Wert-
und Preislehre sowie der Lehre von den Leistungen. Dieser Unterschied
ist so grundlegend, daß er bereits im Begriffe der Wirtschaft zum
Ausdruck kommt. Wirtschaft als „Widmen und Abwägen der Mittel für
Ziele“ hat im „Widmen“ die Leistung, im „Abwägen“ die Größe der
Leistung zu ihrem Elemente. Auf Grund solcher Erwägung haben wir
bereits oben
1
die innere logische Gliederung der Volkswirtschaftslehre
skizziert. Nach der mittlerweile erfolgten Betrachtung der
volkswirtschaftlichen Begriffsbildung sind wir nun zu einer ins
einzelne gehenden Untersuchung gerüstet.
§ 37. Der logische Aufbau der Volkswirtschaftslehre
II.
Die Leistungsgrößen- oder Wert- und Preislehre
Die Wertlehre oder Lehre von den Leistungsgrößen zerfällt in die
individuale oder monogenetische Wertlehre und in die Verkehrswert-
oder Preislehre. Der Gegenstand der Wert- und Preislehre sind:
1.
die Bildung und Entstehung der Größen und
2.
die Vorgänge, durch welche die Größen maßgebend werden für
den Aufbau der verrichtsamen Wirtschaftsgebilde, anders gesagt, maß-
/ gebend für die Wirtschaftsrechnung.
Welcher Art sind beide Gesetze und Begriffsbildungen? Dies wollen
wir der Reihe nach betrachten.
A.
Die B i l d u n g d e r L e i s t u n g s g r ö ß e n
Die Leistungsgrößen der allermeisten Güter sind verschieden, ja
selbst in einem Vorrat gleichartiger Güter, z. B. mehrerer Säcke Korn,
haben die einzelnen Einheiten verschiedene Leistungsgrößen,
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Siehe oben S. 95 ff.