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zielferne oder zielnahe, als Güter erster und höherer Ordnung, als
Kapital- oder Gebrauchsgüter. Wenn die Scheidung von stofflichen und
energetischen gegenüber den geistigen Gütern mit Nutzen aufrecht
bleibt, so kommt dies nur daher, daß die stofflichen Güter zugleich
unbedingt passive Güter sind, also hier eine E i n t e i l u n g d e r
L e i s t u n g n a c h durch ein genetisches Merkmal festgehalten wird
oder, wenn man will, mit der physikalischen Einteilung
zusammenfällt
1
.
Es können also die naturwissenschaftlichen Dingbegriffe auf keine
Weise in die wirtschaftliche Begriffsbildung eintreten. Der chemische
und physiologische Begriff des Alkohols gibt Formeln / und
Eigenschaften an, mit denen die Volkswirtschaftslehre nichts anfangen
kann. Das Verhältnis der Kohlenstoff- zu den Wasserstoff- und
Sauerstoffatomen im Alkohol oder die physiologische Erschlaffung der
Kräfte, die der Alkoholgenuß zur Folge hat, sind Tatsachen auf einer
anderen Ebene. Nicht „Kohlenstoffatome“, sondern: „Durstlöschung“,
Leistung für Zielerreichung, und die Leistungsgröße, Leistungsart
kommt wirtschaftlich in Betracht. Nicht „Erschlaffung der Muskeln“,
sondern „Herabsetzung der Arbeitskraft“, nämlich Verminderung der
Leistungsgröße eines Mittels; nicht „physiologische Degeneration“,
sondern „Beeinflussung des Ganges der Bevölkerungserneuerung, der
Häufungsverhältnisse“ — solcherart sind die Feststellungen, die den
w i r t s c h a f t l i c h e n Begriff jener Vorgänge betreffen, also
keinerlei chemisch-physiologisches Gepräge haben! Andererseits
dürften gerade an diesem Beispiel die großen praktischen Hilfsdienste
der genetischen Begriffe klar werden, die darum treffend „Hilfsbegriffe“
heißen und deren praktischer, heuristischer Wert hier keineswegs
geleugnet werden soll.
§ 44. Das Verhältnis der Volkswirtschaftslehre
zu den sogenannten angewandten Wissenschaften
Die Frage nach dem Verhältnis der Volkswirtschaftslehre zur
Technologie, zu den privatwirtschaftlichen und zu den politischen
Wissenschaften,
insbesondere
zur
Wissenschaft
der
Volkswirtschaftspolitik ist dadurch gekennzeichnet, daß es alle diese
Lehrfächer als eigene sogenannte „angewandte Wissenschaften“ —
nicht
1
Siehe oben S. 231 ff. und 52.