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zielferne oder zielnahe, als Güter erster und höherer Ordnung, als

Kapital- oder Gebrauchsgüter. Wenn die Scheidung von stofflichen und

energetischen gegenüber den geistigen Gütern mit Nutzen aufrecht

bleibt, so kommt dies nur daher, daß die stofflichen Güter zugleich

unbedingt passive Güter sind, also hier eine E i n t e i l u n g d e r

L e i s t u n g n a c h durch ein genetisches Merkmal festgehalten wird

oder, wenn man will, mit der physikalischen Einteilung

zusammenfällt

1

.

Es können also die naturwissenschaftlichen Dingbegriffe auf keine

Weise in die wirtschaftliche Begriffsbildung eintreten. Der chemische

und physiologische Begriff des Alkohols gibt Formeln / und

Eigenschaften an, mit denen die Volkswirtschaftslehre nichts anfangen

kann. Das Verhältnis der Kohlenstoff- zu den Wasserstoff- und

Sauerstoffatomen im Alkohol oder die physiologische Erschlaffung der

Kräfte, die der Alkoholgenuß zur Folge hat, sind Tatsachen auf einer

anderen Ebene. Nicht „Kohlenstoffatome“, sondern: „Durstlöschung“,

Leistung für Zielerreichung, und die Leistungsgröße, Leistungsart

kommt wirtschaftlich in Betracht. Nicht „Erschlaffung der Muskeln“,

sondern „Herabsetzung der Arbeitskraft“, nämlich Verminderung der

Leistungsgröße eines Mittels; nicht „physiologische Degeneration“,

sondern „Beeinflussung des Ganges der Bevölkerungserneuerung, der

Häufungsverhältnisse“ — solcherart sind die Feststellungen, die den

w i r t s c h a f t l i c h e n Begriff jener Vorgänge betreffen, also

keinerlei chemisch-physiologisches Gepräge haben! Andererseits

dürften gerade an diesem Beispiel die großen praktischen Hilfsdienste

der genetischen Begriffe klar werden, die darum treffend „Hilfsbegriffe“

heißen und deren praktischer, heuristischer Wert hier keineswegs

geleugnet werden soll.

§ 44. Das Verhältnis der Volkswirtschaftslehre

zu den sogenannten angewandten Wissenschaften

Die Frage nach dem Verhältnis der Volkswirtschaftslehre zur

Technologie, zu den privatwirtschaftlichen und zu den politischen

Wissenschaften,

insbesondere

zur

Wissenschaft

der

Volkswirtschaftspolitik ist dadurch gekennzeichnet, daß es alle diese

Lehrfächer als eigene sogenannte „angewandte Wissenschaften“ —

nicht

1

Siehe oben S. 231 ff. und 52.