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Es gibt auch Interessenverbände der Wirtschaftenden als Erzeuger und

Verbraucher. Produktiv-, Konsum-, Einkaufsgenossenschaften. Das Wesentliche

bei ihnen ist nicht der Betrieb (in diesem liegt kein Bündnis, sondern eine

Wirtschaft, eine arbeitsteilige Verkettung vor), vielmehr die gemeinsame Her-

stellung seiner Bedingungen, z. B. die Leistung der Einlagen, Verpflichtung

zum Warenbezug. — Außer den wirtschaftlichen sind aber auch alle andern oben

genannten Systeme gleichartigen Handelns, sofern sie in Fachvereinen organi-

siert sind, als Interessenbündnisse anzusehen.

Bei den P a r t e i e n sind stets nur Minderheiten förmlich or-

ganisiert, denn die Partei verfügt auch über andere Organisations-

mittel als über Vereine. Versammlungen, die Presse, Flugblätter,

Parlamentsreden, Wahlveranstaltungen ergänzen die Vereinseinrich-

tungen. — Die Partei unterscheidet sich von den Interessenver-

bänden nur dadurch, daß sie nicht bloß einzelne, begrenzte (zum

Beispiel wirtschaftliche) Sonderziele, sondern mit diesen zusammen

noch allgemeine / Interessen, das heißt Ziele verfolgt, welche für

die ganze staatliche Gemeinschaft gelten sollen. Demgemäß ist also

die P a r t e i i h r e m W e s e n n a c h p o l i t i s c h e s B ü n d -

n i s, während die Interessenvertretung in dem engeren wirtschaft-

lichen, „berufsständischen“ Bereich bleibt. Die Unterschiede können

nur gradmäßig sein. Genau genommen ist jede Interessenvertretung,

jedes Bündnis zugleich Partei, da jedes auch politische Ziele insofern

verfolgt, als es eine weitere Öffentlichkeit für sich in Anspruch

nimmt

1

.

Das G e f ü g e der Bündnisse ist wie bei aller Organisation jenes von Füh-

rung und Nachfolge

2

.

1

Weiteres über die Partei siehe unten S. 477, 480 f. und 536.

2

Darüber siehe unten S. 492 ff. und 509 ff.