Table of Contents Table of Contents
Previous Page  2894 / 9133 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 2894 / 9133 Next Page
Page Background

324

[360/361]

liches bilde

1

. Die rechte Organisationsform der Wirtschaft ist daher

eindeutig bestimmt — durch das Wesen der Sache selbst! Die rich-

tige Ordnungsweise des Wirtschaftslebens ist diejenige, welche aus

der Natur der Wirtschaft entnommen ist.

Dennoch soll an dieser Stelle nicht mit einer weit ausholenden

begrifflichen Untersuchung über das Wesen der Wirtschaft begon-

nen werden. Die wichtigste Erkenntnis darüber, was Wirtschaft

sei, wird sich gelegentlich der späteren Untersuchungen von selbst

ergeben. An dieser Stelle sind unsere entscheidenden Fragen: Welche

Grundgestalten, Organisationsformen oder Verfassungstypen der

Wirtschaft sind überhaupt denkbar? — und welche Lebensfähigkeit

haben sie?

Zur leichteren Verständlichkeit des Folgenden wird es dienen,

wenn wir unsere späteren Ergebnisse in Form von Streitsätzen

(Thesen) vorwegnehmen, damit der Leser von Anbeginn wisse,

worauf die Untersuchung abzielt.

1.

Man kann vier Grundgestalten oder Organisationsformen

der Wirtschaft unterscheiden: die reine Verkehrswirtschaft, auch

freie Verkehrswirtschaft oder reiner Kapitalismus genannt; die reine

Planwirtschaft, auch kollektive oder kommunistische Wirtschaft ge-

nannt; die körperschaftliche oder ständisch gebundene Wirtschaft;

die frei geregelte Wirtschaft, auch gemäßigter Kapitalismus genannt.

2.

Von diesen vier Grundgestalten ist die reine Verkehrswirt-

schaft vollständig utopisch, die kommunistische Wirtschaft grund-

sätzlich utopisch, aber in gewissen Grenzfällen verwirk-/lichbar, die

frei geregelte Wirtschaft vorübergehend geschichtlich möglich und

die ständisch gebundene Wirtschaft die eigentliche und wesens-

gemäße, die einzig wahrhaft wirkliche Wirtschaftsform. Kurz aus-

gedrückt, läßt sich auch sagen: Von den genannten vier Wirtschafts-

formen sind die ersten beiden utopisch, die letzten beiden allein

in der Wirklichkeit möglich; davon jedoch nur die ständisch ge-

bundene dauernd möglich.

1

Den näheren Nachweis, bei dem wir uns hier nicht aufhalten können,

siehe in meiner Kategorienlehre, Jena 1924, S. 99 ff. und 326 ff. [2. Aufl.,

Jena 1939, S. 104 ff. und 371 ff.]; Gesellschaftsphilosophie, München 1928,

S. 117 ff.; Geschichtsphilosophie (= Ergänzungsbände zur Sammlung Herd-

flamme, Bd 5), Jena 1932, S. 131 ff.