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wisse Papiere kauft, um andere zu verkaufen — lauter für sich da-

stehende „einzelne“ Handlungen. Wir pflegen uns dabei ferner je-

den wirtschaftlichen Vorgang, jeden Tausch wie jede Erzeugung als

eine auf S e l b s t e n t s c h l i e ß u n g der Personen beruhende

Handlung zu denken, die lediglich dem Einzelnen selbst anheim-

gegeben sei.

Ich nenne dieses Merkmal unserer heutigen Vorstellung vom

Wirtschaften, daß nämlich die Handlungen auf der eigenen, der

subjektiven Entschließung und Tat des Einzelnen beruhten, das

Merkmal des individuellen Ursprungs der Wirtschaft.

Das zweite Grundmerkmal, das man bei jener Art, die Wirt-

schaft vorzustellen, mitdenkt, nämlich das Zusammentreffen der

Handlungen mehrerer Wirtschafter, wofür das Wort „Verkehr“

gebraucht zu werden pflegt, nenne ich das Merkmal des Verkehrs.

Im sogenannten „Verkehr“ kommt das Merkmal des individuellen

Ursprungs der Wirtschaft erst zur Erscheinung. Man stellt sich vor,

daß die Wirtschaft aus Beiträgen der Einzelnen zusammengesetzt

wird und daß also die Erscheinungsform dieser Zusammensetzung

oder Zusammenlegung der Handlungen der „Verkehr“ sei. Beiden

Merkmalen entspricht der Begriff des freien Privateigentums. /

Nun behaupte ich: Sowohl jener „individuelle Ursprung" der

Wirtschaft wie dieses „Zusammentreffen der Handlungen“, dieser

„Verkehr“ (ein Verkehr also, der durch Z u s a mm e n s e t z u n g

aus wirtschaftlichen Einzelhandlungen entstünde) ist eine Täu-

schung; beide Begriffsmerkmale sind trügerisch. Der Begriff einer

reinen oder „freien“ „Verkehrswirtschaft“, den sie begründen, ist

ein Unbegriff.

Wenn diese Behauptung richtig ist, so folgt daraus, daß es reine

Verkehrswirtschaft auch nirgends in der Welt gegeben hat noch

geben kann, daß sie daher eine vollkommen utopische Daseinsweise

oder „Grundgestalt“ der Wirtschaft sei.

Ich bemerke dazu, daß es, s o z i o l o g i s c h gesehen, den Ein-

zelnen als solchen (das heißt als seinem Begriffe nach absoluten Ein-

zelnen) überhaupt nicht gibt, daß sein Begriff nur eine Abstrak-

tion, und zwar eine wesenswidrige Abstraktion ist. Die Verkehrs-

theorie macht mit einem Begriffe Ernst, der schon auf dem weite-

ren Gebiete der Gesellschaft ungültig ist, für den daher auf dem