Table of Contents Table of Contents
Previous Page  3044 / 9133 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 3044 / 9133 Next Page
Page Background

14

[9/10]

struierte Freiheit, sondern o r g a n h a f t e F r e i h e i t , Freiheit,

die mit einem fruchtbaren, erzieherischen Zwange verbunden sein

kann. An die Stelle des leeren Freiheitsbegriffes tritt nun vielmehr

der Begriff der Gerechtigkeit, welche jedem Einzelnen aus dem Gan-

zen gibt und jeden Einzelnen für das Ganze verrichten, leisten läßt!

— Endlich: Der Staat ist nicht ein bloß utilitarisches Gebilde,

sondern eine g e i s t i g - s i t t l i c h e W i r k l i c h k e i t , welche

Ausdruck innerer Gesinnung (gleich der Sittlichkeit) und Ausdruck

des gesamten Volkstums ist.

Nach denselben Grundsätzen der Ganzheit erklärt sich nun das

Wesen der ganzheitlichen Wirtschaft. Diese ist nun ihrem Wesen

nach nicht mehr ein Ergebnis des „Eigennutzes“, der Einzelnen, son-

dern ist ein G e b ä u d e v o n M i t t e l n f ü r Z i e l e . Der

Grund und Boden, die Rohstoffe, die Maschinen, die Arbeitskräfte,

die Häuser, die Theater und Kirchen, die Erfindergedanken und so

fort — sie alle sind Mittel, Mittel welche dienen, leisten. Denn die

Wirtschaft hat der Kultur, dem Staate, den Lebenszwecken aller zu

dienen. Und wesensgemäßer Weise g l i e d e r t s i c h dieses Ge-

bäude nach relativer Gleichartigkeit. Die Wirtschaft als Gesamtsy-

stem von Mitteln für Ziele genommen ist daher, wenn diese organi-

siert wird, ein Gesamtstand, der sich in viele fachliche Teilstände

oder Berufstände untergliedert. Diese Teil- oder Berufstände haben

ihre jeweils arteigene, verhältnismäßig eigenständige S e l b s t v e r -

w a l t u n g und damit je eine besondere Vita propria, das heißt ein

g l i e d h a f t e s E i g e n l e b e n . Die Berufstände bilden ferner

kein bloßes Nebeneinander, sondern einen f a c h l i c h e n S t o c k -

w e r k b a u von Sonderständen mit gliedhafter Selbstverwaltung.

Dieser fachliche Stockwerkbau gehört der Wirtschaft selbst an, da-

hinter steht die gebietliche (territoriale) Gliederung in Länder, Gaue

und so fort, die vom Staate ausgeht.

/

Der Stockwerkbau von Berufständen (in gebietlichen Zusam-

menfassungen) wird gekrönt durch eine höchste Spitze, welche ich

das wirtschaftliche Ständehaus nennen möchte. Dieses wirtschaft-

liche Ständehaus ist kein „Parlament“, in welchem heterogene Men-

schen Zusammenkommen und über alles Mögliche zu reden haben

(wie im allgemeinen „Volkshaus“), sondern eine Spitze, welche

unterbaut ist durch fachliche und gebietlich gegliederte Unterkörper-

schaften mit jeweils arteigenen Hoheitsrechten, welche eben das aus-